Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/68: Änderung des Embargogesetzes · 4 Seiten

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4 Ergebnis der Vernehmlassung bei den Parteien

Drei Parteien äusserten sich zur Vorlage und befürworten diese.

Die CVP Schweiz begrüsst die Vorlage, da die beantragte Neuregelung zu keiner materiellen Änderung der Schweizer Politik in Bezug auf internationale Wirtschaftssanktionen und ihrer Neutralität führe. Die Schweiz sei ein verlässlicher und neutraler Partner, auch für eine wirksame und effiziente internationale Zusammenarbeit im Bereich von Sanktionen zur Einhaltung des Völkerrechts.

Die SP unterstützt die Vorlage. Es sei aus rechtsstaatlichen Gründen unerlässlich, das 2015 direkt gestützt auf die Bundesverfassung erlassene Einfuhrverbot gesetzlich zu regeln. Überdies unterstützt die SP das zweite Ziel der Revision, dass nämlich der Bundesrat künftig zur Regelung von vergleichbaren Fällen nicht mehr auf die Bundesverfassung zurückgreifen muss. Gleichzeitig äussert die SP ein Reihe von weiteren Vorschlägen. So soll das von der Schweiz gegenüber der Ukraine verhängte Einfuhrverbot aufgehoben werden und nur noch Russland demselbigen unterstellt werden. Die bei der 2010 geplanten Revision des Embargogesetzes aufgebrachten Punkte (effiziente internationale Amtshilfe, Möglichkeit der Einziehung von Vermögenswerten, Ausdehnung des Geltungsbereichs, Strafbestimmungen) sind für die SP nach wie vor aktuell und sollen entsprechend wieder aufgegriffen werden. Schliesslich soll der Bundesrat prüfen, ob die Schweiz, nach dem Vorbild des USamerikanischen Global Magnitsky Human Rights Accountability Act, eine Rechtsgrundlage für gezielte Sanktionen im Zusammenhang mit Korruption und schweren Verletzungen der Menschenrechte schaffen soll.

Die SVP begrüsst die Vorlage als «dauerhafte und pragmatische Lösung», die der Stärkung der Schweizer Neutralität diene. Die Vorlage erlaube es dem Bundesrat, die Wahrung der Interessen des Landes einfacher und mittels unbefristeter Massnahmen zu sichern.

5 Ergebnis der Vernehmlassung bei interessierten Kreisen

Von den insgesamt sieben eingegangenen Stellungnahmen ist eine Stellungnahme eine Enthaltung. Zwei Stellungnahmen unterstützen die Vorlage, vier Stellungnahmen sprechen sich gegen die Vorlage aus.

Das Centre Patronal (CP) ist mit der Vorlage einverstanden. Die Wahrung der Neutralitätspolitik rechtfertige es, dem Bundesrat eine grössere marge de manoeuvre bei der Umsetzung von internationalen Sanktionen zu gewähren. Es sei vorteilhaft, wenn der für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat durch die Ausweitung von Sanktionen auf alle Konfliktparteien eine glaubwürdige Neutralitätspolitik aufrecht erhalten könne.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt die Vorlage. Es sei zwingend, die Bestimmungen der Ukraine-Verordnung auf ein gesetzliche Grundlage zu stellen und dass diese auch auf vergleichbare Fälle anwendbar sei. Gleichzeitig sieht der SGB Potenzial und berechtigte Forderungen für eine Verbesserung der Schweizer Embargopolitik. Diese müssten allerdings «in anderer Form» diskutiert werden.

Die Wirtschaftsverbände lehnen die Vorlage geschlossen ab und bedauern die verkürzte Vernehmlassungsfrist. Für Swissmem rechtfertigt das Problem der zeitlichen Befristung von Verordnungen, die auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung beruhen, keine Kompetenzerweiterung an den Bundesrat. Weiter sei zu vermeiden, dass Sanktionen aufgrund der Schweizer Neutralität einen swiss finish erhalten und sich so von den Sanktionen der EU als wichtigstem Handelspartner unterscheiden. Die Ausweitung von Sanktionen aus neutralitätspolitischen Überlegungen müsse mit Augenmass erfolgen und dies sei mit der Vorlage nicht gewährleistet, zumal die Auslegung des Neutralitätsbegriffs im Zusammenhang mit Sanktionen stark variieren könne. Die Schweizer Industrie dürfe nicht als Pfand in der Neutralitätspolitik der Schweiz herhalten müssen.

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