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Vernehmlassung 2019/70: Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes · 4 Seiten

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2 Stellt die Vertreterin oder der Vertreter der Person das Gesuch, so muss sie oder er zusätzlich die eigenen Personalien angeben und den Nachweis der Vertretungsbefugnis erbringen.

Art. 5 Gesuch um Auskunft über eine Drittperson

1 Das Gesuch um Auskunft über eine Drittperson muss enthalten:

a. die Personalien der gesuchstellenden Person sowie die Kopie eines amtlichen Identitätsausweises oder eines Auszugs aus dem Handelsregister;

b. die Personalien der Drittperson, über welche die Auskunft verlangt wird, soweit diese bekannt sind.

2 Die gesuchstellende Person hat ihr Interesse an der Auskunft glaubhaft zu machen.

3 Ein Interesse an der Auskunft ist insbesondere dann glaubhaft gemacht, wenn das Gesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts erfolgt, bei dem es nicht nur um die Besorgung geringfügiger Angelegenheiten des täglichen Lebens geht.

4 Die gesuchstellende Person muss das Rechtsgeschäft kurz umschreiben. Sie muss dem Gesuch in der Regel keine Dokumente zum Rechtsgeschäft beilegen. Die KESB kann jedoch ergänzende Auskünfte einholen und Dokumente einfordern.

3. Abschnitt: Auskunft

Art. 6 Grundsatz

Die KESB erteilt eine Auskunft nur dann, wenn:

a. der Entscheid über eine Massnahme des Erwachsenenschutzes oder über die Wirksamkeit eines Vorsorgeauftrags vollstreckbar ist, und

b. die Massnahme oder der Vorsorgeauftrag eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit der betroffenen Person zur Folge hat, welche dem Abschluss des im Gesuch genannten Rechtsgeschäfts einschränkt oder einschränken könnte.

Art. 7 Auskunft über die eigene Person

1 Ist der KESB bei einer Auskunft über die eigene Person keine Massnahme des Erwachsenenschutzes und kein wirksamer Vorsorgeauftrag bekannt, so teilt sie dies der gesuchstellenden Person mit.

2 Ist ihr eine Massnahme des Erwachsenenschutzes oder ein wirksamer Vorsorgeauftrag bekannt, so verweist sie die gesuchstellende Person an die Beiständin oder den Beistand beziehungsweise an die vorsorgebeauftragte Person.