Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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Übersicht
Die Interoperabilität wird den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen
EU-Informationssystemen ermöglichen. Mit einer Abfrage erhalten Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden künftig umfassende Informationen zu einer überprüften Person. Die Interoperabilität soll die Sicherheit im Schen-
gen-Raum verbessern, effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen ermöglichen und einen Beitrag zur Migrationssteuerung leisten. Der vorliegende Bericht führt
die für die Übernahme und Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen nötigen rechtlichen Massnahmen auf und gibt einen Überblick über die Auswirkun-
gen auf Bund und Kantone.
Ausgangslage
Die Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden können auf zahlreiche Informationssysteme der EU zugreifen. Allerdings sind diese Systeme untereinander nicht verbunden. Um Informationen über eine Person zu erlangen, muss daher jedes Informationssystem separat abgefragt werden. Damit werden Synergien nicht genutzt. Wichtige Informationen können unentdeckt bleiben. Mit der Interoperabilität werden die EU-Informationssysteme so miteinander vernetzt, dass vorhandene Informationen effizienter und gezielter genutzt werden können. Künftig kann eine Abfrage parallel in mehreren Informationssystemen durchgeführt werden. Die Interoperabilität ermöglicht die Erkennung von Verknüpfungen zwischen bestehenden Daten. Die Zugriffsrechte der jeweiligen Behörden auf die einzelnen Systeme bleiben unverändert.
Die beiden EU-Interoperabilitätsverordnungen wurden der Schweiz am 21. Mai 2019 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Die Schweiz hat sich mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Innert zwei Jahren muss die Schweiz nun die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen schaffen.
Inhalt der Vorlage
Mit der Interoperabilität wird ein europäisches Suchportal geschaffen, das die gleichzeitige Abfrage in allen relevanten Informationssystemen ermöglicht. Die Interoperabilität sieht auch den automatisierten Abgleich biometrischer Daten einer Person vor, ermöglicht die Sammlung der biographischen und biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen in einem gemeinsamen Speicher und schafft neue Möglichkeiten, die wahre Identität von Personen aufzudecken, die in mehreren Informationssystemen unter falschen Identitäten oder Mehrfachidentitäten registriert sind.
In der Schweiz sind die Anpassung von Bundesgesetzen und deren Ausführungsrecht nötig, um die beiden EU-Verordnungen umzusetzen. Die Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen ist mit einem finanziellen und personellen Mehraufwand für die Bundesverwaltung und die Kantone verbunden. Schweizer Systeme und