Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 58 Seiten

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Übersicht

Die Schengen-Aussengrenzen besser kontrollieren und die Rückkehr von rechts-

widrigen Aufenthaltern unter Wahrung ihrer Grundrechte verbessern. Das sind die Ziele der neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache,

die die EU (Verordnung (EU) 2019/1896) verabschiedet hat. Diese Schengen-

Weiterentwicklung soll die Agentur für Europäische Grenz- und Küstenwache mit genügend Personal und Material auszustatten, damit diese ihre Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich effektiver wahrnehmen kann.

Ausgangslage

Seit Beginn der Migrationskrise 2015 hat die Europäische Union eine Reihe von Massnahmen getroffen. Dazu gehört die Schaffung einer Europäischen Grenz- und Küstenwache, die zum einen aus der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Agentur, auch weiterhin als Frontex bekannt) und zum andern aus den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden besteht. Die entsprechende Verordnung wurde am 14. September 2016 verabschiedet.

Da die Entsendung von Personal und die Bereitstellung von Ausrüstung durch die Schengen-Staaten an die Agentur bisher in der Regel auf freiwilliger Basis durch die Schengen-Staaten erfolgt ist, kam es in den letzten Jahren zu Engpässen, die die Wirkung der gemeinsamen Einsätze beeinträchtigt haben. Das hatte unter anderem zur Folge, dass mehrere Schengen Staaten Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen wiedereinführten.

Am 12. September 2018 hat die Europäische Kommission (nachfolgend Kommission) deshalb einen Vorschlag für eine Verordnung über eine neue Europäische Grenz- und Küstenwache vorgelegt.

Inhalt der Vorlage

Die EU-Verordnung hat insbesondere zum Ziel, die Agentur mit genügend Personal und Material auszustatten, damit diese ihre wichtigen Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich effektiver wahrnehmen kann. Zum Zweck effizienterer Kontrollen der Aussengrenzen und Rückführungen ausreisepflichtiger Personen in ihren Herkunfts- oder Heimatstaat sowie zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität soll die europäische Grenz- und Küstenwache reformiert und ihr ein stärkeres Mandat erteilt werden. Um ihre Tätigkeiten im Bereich Risikoanalyse, der Planung oder bei der Beurteilung allfälliger Schwachstellen effektiver und zielgerichteter wahrnehmen zu können, errichtet und pflegt die Agentur ein Kommunikationsnetz. Zu diesem Zweck soll insbesondere auch das bereits bestehende System EUROSUR als integrierter Rahmen für den Informationsaustauch und die operative Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Grenz- und Küstenwache eingerichtet werden. Die Agentur soll überdies mit genügend Material und den erforderlichen personellen Kapazitäten in Form einer ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache ausgestattet werden. Diese soll bis ins Jahr 2027 kontinuierlich auf bis zu 10'000 Einsatzkräfte ausgebaut werden. Die ständige Reserve besteht aus von der Agentur eingestelltem und geschultem Personal (Kat. 1) und von den Schengen-