Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/22: Änderung der Jagdverordnung (JSV) · 69 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Jagdverordnung – Version zur 1. Ämterkosultation
tone ein gewisses Mass an Mehrarbeit. Generell stark angewachsen ist die Arbeit der kantonalen Vollzugsorgane über die letzten Jahre durch die Rückkehr von ehemals ausgestorbenen Wildtierarten wie dem Wolf. Die globalen Finanzhilfen des Bundes an die Kantone für den Umgang mit den Arten gemäss Artikel 7a Absatz 3 JSG werden die Arbeit der Kantone finanziell unterstützen. Die Finanzhilfen erlauben die Finanzierung im Äquivalent von rund einem Dutzend Wildhüter-Vollzeitstellen.
Einige Neuerungen führen zu Änderungen im kantonalen Recht. Dies betrifft insbesondere die Artikel 1b, 2, 2a, 4a, 6bis, 8ter, 9, 10d und 10e.
6.3 Auswirkungen auf die Gemeinden
Die Vorlage hat weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf die Gemeinden.
6.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und den ländli-
chen Raum inkl. den Bergregionen
Die Vorlage hat volkswirtschaftliche Auswirkungen, indem sie die Schaffung von rund einem Dutzend neuer Wildhüterstellen erlaubt sowie die Beschäftigung von regionalen Umweltbüros und Baufirmen für die Planung und Umsetzung von Schadenpräventions- und Lebensraumförderungsmassnahmen ermöglicht. Die Vorlage wird helfen, dass die langfristige Akzeptanz der Konflikte verursachenden Wildtierarten wie Wolf, Bär, Biber oder Höckerschwan durch die Gesellschaft erhalten und gefördert wird. Grossraubtiere können durch ihren Einfluss auf die Bestände wildlebender Huftiere einen positiven Effekt auf die Schutzfunktionen der Wälder und Biber durch ihre Stauaktivität an Fliessgewässern auf den Wasserhaushalt und die Biodiversität haben. Andererseits kann sich die Präsenz von Grossraubtieren oder Bibern negativ auf den Aufwand in der Landwirtschaft auswirken. Die Vorlage hat keine substanziellen Auswirkungen auf urbane Zentren und Agglomerationen. Dagegen enthält die Vorlage wirksame Lösungen um die Anliegen der von den Grossraubtieren betroffenen Bergbevölkerung und der von Bibern betroffenen Landwirtschaft im Mittelland entgegenzukommen.
69/69 054.10-00772/00002/00018/R114-1275