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Vernehmlassung 2020/22: Änderung der Jagdverordnung (JSV) · 24 Seiten

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Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV)

Änderung vom

Version zur Vernehmlassung (8. Mai 2020)

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Jagdverordnung vom 29. Februar 19881 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Kantonale Jagdplanung

1Für jagdbare Arten von Paarhufern sowie für weitere jagdbare Arten, deren Bestände regional selten sind oder deren Bestände rasch abnehmen, dokumentieren die Kantone:

a. die aktuelle räumliche Verbreitung;

b. die anzahlmässige Entwicklung.

2Die Kantone zeigen in der Jagdplanung auf, welche jagdbaren Arten örtlich bedroht sind; bei diesen Arten verlängern sie deren Schonzeit oder streichen diese von der Liste der jagdbaren Arten.

3Sie koordinieren die Jagdplanung für die Bestände von Rothirschen, Wildschweinen und Kormoranen.

SR ..........

1 SR 922.01

2017–......