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Vernehmlassung 2020/22: Änderung der Jagdverordnung (JSV) · 24 Seiten
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Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV)
Änderung vom
Version zur Vernehmlassung (8. Mai 2020)
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Jagdverordnung vom 29. Februar 19881 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Kantonale Jagdplanung
1Für jagdbare Arten von Paarhufern sowie für weitere jagdbare Arten, deren Bestände regional selten sind oder deren Bestände rasch abnehmen, dokumentieren die Kantone:
a. die aktuelle räumliche Verbreitung;
b. die anzahlmässige Entwicklung.
2Die Kantone zeigen in der Jagdplanung auf, welche jagdbaren Arten örtlich bedroht sind; bei diesen Arten verlängern sie deren Schonzeit oder streichen diese von der Liste der jagdbaren Arten.
3Sie koordinieren die Jagdplanung für die Bestände von Rothirschen, Wildschweinen und Kormoranen.
SR ..........
1 SR 922.01
2017–......