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Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 8 Seiten
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Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich - VE AS 202x
a. die Beschränkung der Bearbeitung der genetischen Daten auf diejenigen Personen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen;
b. die Protokollierung aller zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit massgeblichen Bearbeitungsvorgänge;
c. die sichere Übermittlung genetischer Daten;
d. die Pseudonymisierung genetischer Daten, wenn sie in ein Land übermittelt werden, dessen Gesetzgebung keinen angemessenen Schutz gewährleistet.
3Für den Umgang mit Proben gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäss.
4Das Laboratorium muss zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit Proben und genetischen Daten über ein Konzept verfügen, das die technischen und organisatorischen Massnahmen im Einzelnen festlegt und das dem Stand der Technik entspricht.
Art. 17 Aufsicht
1 Fedpol prüft, ob die Laboratorien die Vorgaben dieser Verordnung einhalten.
2 Es kann jederzeit angemeldete oder unangemeldete Inspektionen durchführen oder anordnen.
3 Es kann externe Expertinnen und Experten oder die SAS zu Inspektionen beiziehen oder mit Inspektionen beauftragen.
4 Fedpol sowie die von diesem mit einer Inspektion Beauftragten können von den Laboratorien Zutritt zu ihren Räumlichkeiten und Einrichtungen, Einsicht in sämtliche Unterlagen und Informationssysteme sowie alle Auskünfte verlangen, die für die Inspektionen oder die Aufsichtstätigkeit von fedpol notwendig sind.
Art. 20 Gebühren
1 Die Gebühren des EJPD für den Erlass von Verfügungen im Zusammenhang mit der Laboranerkennung betragen:
Franken
a. für die Erteilung der Anerkennung 500.–
b. für die Ablehnung 500.–
c. für die Änderung 200.–
d. für die Sistierung 200.–
e. für den Entzug 500.–
2 Der Gebührenansatz von fedpol für eine Arbeitsstunde beträgt:
Franken
a. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des administrativen Bereichs 130.–
b. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs DNA-Laboraufsicht und Qualitätsmanagement 220.–