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Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

punkt effektiv auftreten. In diesen Fällen sollten die Unternehmen, welche erst in den kommenden Monaten von den Lockdown-Massnahmen der Schweiz und des Auslands betroffen werden, auch später ein Gesuch für Covid-Kredite einreichen dürfen und zwar zu denselben Konditionen, wie die aktuellen Kreditantragsteller. Eine Verlängerung in diesem Sinne müsste bereits jetzt erfolgen und kann nicht bis ins erste Quartal 2021 aufgeschoben werden. Es wird beantragt, dass die COVID-Solidarbürgschaften im vorliegenden Bundesgesetz Eingang finden, damit eine Lösung ab dem Ende der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung am 26. September 2020 realisiert wird.

HotellerieSuisse fordert die Einführung eines Instruments zum Kreditrückzahlungserlass. Unternehmen, die vor der Krise marktfähig waren und über ein gesundes Geschäftsmodell verfügten, soll vollständig oder teilweise die Amortisation der einfachen COVID-Notkredite erlassen werden.

Konjunkturpolitische Massnahmen

Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass neben den gesundheitspolitischen Massnahmen mit fortlaufender Dauer der Krise auch Massnahmen in den Vordergrund rücken, welche eine Stützung der Konjunktur sowie die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit zum Ziel haben. Sie fordern den Bundesrat auf, konjunkturpolitische Massnahmen im Rahmen des Covid-19- Gesetzes rasch umzusetzen. Zudem muss der Bundesrat mittels Bildungsgutscheinen sicherstellen, dass Personen, welche aufgrund der aktuellen Krise ihre Stelle verlieren oder in Kurzarbeit sind, ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhöhen.

Für die SAB ist es wichtig, dass längerfristige Massnahmen zur Stärkung der Resilienz von Gesellschaft und einheimischer Wirtschaft getroffen werden. Sie hat einen entsprechenden Massnahmenkatalog entworfen und verlangt, der Bundesrat solle eine entsprechende Expertengruppe einsetzen.

Weitere zu unterstützende Bereiche

Kanton GE: Nebst der Kultur sollten ebenfalls weitere Branchen wie die Restaurations- und Hotelleriebranche von einer ergänzenden Unterstützung profitieren. Die finanzielle Deckung der Differenz zwischen Arbeitslosen- bzw. Erwerbsersatzrückerstattungen einerseits und den zu tragenden Gesamtkosten andererseits kann weitere Branchen, beispielsweise Schulkantinen-Caterer, stark belasten. Kantone LU, GL und SG: Ergänzend zu den Massnahmen im Kulturbereich soll auch eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die Massnahmen im Sportbereich ermöglicht.

GL: Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs oder im Bereich der Kapazitäten der Gesundheitsversorgung.