Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten
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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz
Rechtskontrolle von Notrechtserlassen
Zur Sicherstellung der gerichtlichen Kontrolle allfälliger erneuter Notrechtserlasse fordern die GRÜNEN die Schaffung von rechtlichen Grundlagen, um eine zeitnahe abstrakte gerichtliche Normenkontrolle von Notverordnungen des Bundesrates (Art. 185 Abs. 3 BV) und des Parlaments (Art. 173 Abs. 1 Bst. c BV) vornehmen zu können.
Wohn- und Geschäftsmieten
Für die SP und den MV ist es nötig, dass der Bundesrat eine Erstreckung der Zahlungsfristen für ausstehende Wohn- und Geschäftsmieten regelt. Die Bestimmungen der entsprechenden Verordnungen sollen ins Gesetz übernommen werden. Für den MV braucht es weiter eine gesetzliche Grundlage für den Bundesrat, damit er im Bereich der Geschäftsmieten für künftige Ereignisse (insb. im Fall einer «zweiten Welle») die Kompetenz erhält, bei weiteren Einschränkungen und Schliessungen den Erlass eines Teils der Geschäftsmieten zu beschliessen.
GastroSuisse beantragt die Aufnahme einer Bestimmung, die dem Bundesrat die Befugnis gibt, weitere zeitlich befristete Mietzinsreduktionen und andere Massnahmen zum Schutz von Geschäftsmietern zu erlassen. Die Reduktionen sollten mindestens 60% betragen; aufgrund der drastischeren wirtschaftlichen Auswirkungen eines zweiten Lockdowns erscheine eine Reduktion um 80 % gerechtfertigt.
Stärkung der Medienfreiheit
Impressum verlangt, dass Gesetz müsse um eine Bestimmung ergänzt werden, die für heutige und künftige Massnahmen festhält, dass diese weder direkt noch indirekt die Medien- und die Informationsfreiheit beeinträchtigen dürfen.
Steuerliche Entlastung
SVP: Die Spendenaufkommen an die sammelnden Schweizer Hilfswerke werden vermutlich durch die bevorstehende Rezession und die zu erwartende hohe Arbeitslosigkeit sowie weitverbreitete Kurzarbeit geringer ausfallen. Durch eine partielle Substituierung der staatlichen Hilfen durch private Gelder würden die staatlichen Sozialwerke entlastet. Um dies zu fördern, sollte vom Bundesrat eine befristete Aufhebung (für die Steuerjahre 2020 und 2021) der Begrenzung (max. 20 Prozent des Nettoeinkommens, Artikel 33a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 199014) der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden vorsehen. Dies soll für Organisationen gelten, die zum Zweck haben, die durch die Covid-19-Epidemie, und durch die dagegen ergriffenen Massnahmen, geschädigten Menschen, Firmen und Organisationen in der Schweiz finanziell zu unterstützen. In der Folge sollte eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Organisationen mit obengenanntem Zweck auf
14 SR 642.11