Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

über den Vollzug sowie die Koordination des Vollzugs regeln können, um unterschiedliche Umsetzungsvorgaben der Kantone oder einzelner Behörden zu vermeiden. Die Bestimmung sei entsprechend zu ergänzen. HotellerieSuisse wünscht im Sinne der Rechtssicherheit eine klärende Bestimmung betreffend die Umsetzung in den Kantonen. Bundesmassnahmen müssten von allen Kantonen umgesetzt werden bzw. es sei zu klären, unter welchen Voraussetzungen Kantone berechtigt seien, strengere Massnahmen zu erlassen (ebenso SAV). Für Amnesty International ist es aus menschenrechtlicher Sicht unabdingbar, dass die Schweiz alle bereits getroffenen und noch neu zu treffenden Massnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Konformität mit den Grundrechten der Bevölkerung, sowie bezüglich der Auswirkungen auf die Rechte des Gesundheitspersonals und anderen Menschen in systemrelevanten Berufen untersucht.

5.13 Artikel 13

Zwei Kantone (SO, BS) und die EVP erachten die Befristung des Gesetzes auf zwei Jahre ausdrücklich als der Situation angepasst und somit verhältnismässig.

Für vier Kantone (OW, SG, GR, NE ) ist vor dem Hintergrund der teilweise erheblichen Eingriffe in die Kompetenzen der Kantone und deren finanzielle Belastung die Geltungsdauer auf ein Jahr bis Ende 2021 zu befristen (sinngemäss auch SG). Auch FDP, SP, SVP sowie H+ und der Verein FleXibles sprechen sich für eine kürzere Geltungsdauer aus.

PharmaSuisse begrüsst die zeitliche Beschränkung bis Ende 2022, erachtet es jedoch als wichtig, dass das Gesetz bereits vorher ausser Kraft gesetzt wird, falls dessen Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Dringlichkeit des Gesetzes wird von Voillat Facincani Sutter + Partner verneint.

6 Weitere aufzunehmende oder zu prüfende Punkte

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende haben vorgeschlagen, weitere Massnahmen in das Gesetz aufzunehmen:

Stärkung des institutionellen Rechtsstaates

Die CVP ortet Potential, wie die bestehenden Institutionen und Abläufe während einer Krise aus rechtsstaatlicher Perspektive zusätzlich gestärkt werden könnten. Sie schlägt deswegen die Schaffung einer Rechtsdelegation vor, deren Aufgabe es ist, Erlasse der Exekutive während einer ausserordentlichen Lage vor dem Inkrafttreten auf ihre Verfassungs- und Gesetzmässigkeit zu überprüfen. Mit der Finanzdelegation bestehe bei dringenden finanzpolitischen Entscheiden bereits eine ähnliche, gut funktionierende Institution. Dadurch würden solche Noterlasse breiter abgestützt, die Rechtssicherheit erhöht und der Bundesrat als entscheidende Behörde gestärkt.