Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 219Fedlex · Erläuternder Bericht
1 Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV), SR 913.211
1.1 Ausgangslage
Die Strukturverbesserungen sind eine Verbundaufgabe nach NFA1. Die Prozesse zwischen dem BLW und den Kantonen wurden im Auftrag des BLW durch eine Arbeitsgruppe (BLW und suissemelio2)
analysiert und es wurden Optimierungsvorschläge erarbeitet. Mittels Umfrage bei den Kantonen zum effektiven Effizienzgewinn konnte festgestellt werden, dass dieser bei den gemachten Vorschlägen verhältnismässig gering ausfallen würde. Zudem könnte in den meisten Fällen der erwünschte Effizienzgewinn durch eine optimierte Koordination der Verfahren bereits heute ermöglicht werden. Trotzdem können gewisse rechtliche Bestimmungen im Einzelfall den administrativen Aufwand der Vollzugsstellen unnötig belasten.
1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen in der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1) und der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV; SR 914.11) ist es notwendig, die folgenden Punkte in der Verordnung anzupassen:
- Ermittlung des massgebenden Anrechnungswertes, der im Falle einer Veräusserung für die Be-
rechnung des Gewinns benötigt wird;
- Anpassung der Pauschalen pro Einheit im Zuge der Aufgabe der Grundpauschale im Falle der
Gewährung von Beiträgen für Ställe für die Haltung von raufutterverzehrenden Tieren;
- Ermittlung der Pauschalen pro Einheit unabhängig von der Zone des landwirtschaftlichen Produk-
tionskatasters bei der Gewährung von Investitionskrediten für Ökonomiegebäude für die Haltung von raufutterverzehrenden Tieren;
- Ermittlung der Höhe der Investitionskredite, die für die verschiedenen Umweltmassnahmen ge-
währt werden können.
Die Investitionskosten sind im Sömmerungsgebiet extrem hoch. Um die Erneuerung der Infrastrukturen und damit die dezentrale landwirtschaftliche Produktion und die Erhaltung einer offenen Kulturlandschaft zu gewährleisten, muss die finanzielle Belastung der Trägerschaften verringert werden. Im Jahr 2018 machten die Bundesbeiträge weniger als 15 % der Investitionskosten aus. Deshalb werden die Pauschalen nach oben angepasst (+20 %).
Als Beitrag zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft (2016, BAFU/BLW), insbesondere zur Verringerung der Ammoniakemissionen in die Luft, wird vorgeschlagen, drei neue Massnahmen zu unterstützen: die Installation von Luftwäschern, von Gülleansäuerungsanlagen und von Anlagen zur Produktion und Speicherung nachhaltiger Energie.
Zurzeit arbeitet der Bund an der Erneuerung der Strategie Baukultur sowie des Landschaftskonzepts Schweiz. Die Erhaltung einer qualitativ hochwertigen Landschaft ist für beide Dossiers ein zentrales Thema. Die Unterstützung der Integration von landwirtschaftlichen Gebäuden in die Landschaft und der Rückbau von nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Gebäuden ermöglicht es, zu den Zielen des Bundes bezüglich Bau- und Landschaftskultur beizutragen. Darüber hinaus hilft die Unterstützung des Rückbaus ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude, die Zersiedelung zu reduzieren und die Fruchtfolgeflächen zu erhalten.
1Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.
2suissemelio ist ein Verein der Kantone und erstrebt die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Strukturverbesserungen, der Agrarkredite und der sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten.