Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten
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Zur Massnahme Zielvorgabe haben sich insgesamt 280 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. Die Massnahme wurde von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Vor allem die Leistungserbringer, Patienten- und Konsumentenverbände lehnen die Massnahme ab, aber auch viele Versicherer und Organisationen der Wirtschaft. Demgegenüber äussert sich eine Mehrheit der Kantone zurückhaltend positiv, allerdings mit vielen Vorbehalten und Fragezeichen. Ähnlich gemischt fallen die Rückmeldungen der Parteien und der Verbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete aus.
Zur Massnahme Erstberatungsstelle haben sich insgesamt 301 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt, dies vor allem von den Leistungserbringern, Verbänden der Wirtschaft, der Versicherer und den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie den Pateintenverbänden und –organisationen. Die Konsumentenverbände, ein Grossteil der Kantone und Teile der politischen Parteien äussern sich verhalten positiv zur Massnahme.
Zur Massnahme Netzwerke zur koordinierten Versorgung haben sich insgesamt 282 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Grundsätzlich sprechen sich fast alle Stellungnehmenden für die Förderung der koordinierten Versorgung aus, viele Akteure lehnen hingegen die konkrete Massnahme ab. Positiv äussern sich insbesondere die Kantone, Organisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete, Konsumentenverbände und Patientenorganisationen. Eher negativ äussert sich ein Grossteil der Leistungserbringer, Dachverbände der Wirtschaft, der Versicherer und der politischen Parteien.
Zur Massnahme Programme zur Patientenversorgung haben sich insgesamt 206 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer grossen Mehrheit begrüsst. Geteilter Meinung sind die Leistungserbringer. Die Versicherer lehnen die Massnahme ab.
Zur Massnahme Rechtsgrundlagen für die differenzierte Prüfung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel 32 KVG sowie für die Bemessung einer möglichst kostengünstigen Vergütung haben sich insgesamt 249 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer Mehrheit begrüsst. Unterstützt wird der Vorschlag von einem Grossteil der Kantone, Konsumentenverbände und Versicherer sowie Teilen der politischen Parteien, Patientenorganisationen und Leistungserbringer. Die Dachverbände der Wirtschaft lehnen die Massnahme ab.
Zu den Massnahmen Preismodelle und Rückerstattungen sowie Ausnahme vom Recht
auf Zugang zu amtlichen Dokumenten haben sich insgesamt 126 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Preismodelle wurden von einer grossen Mehrheit begrüsst, kritisch äussern sich vor allem Teile der Versicherer und Leistungserbringer. Die Ausnahme vom Öffentlichkeitsgesetz hingegen wurde von einer Mehrheit abgelehnt. Dazu gehören Teile der politischen Parteien, der Dachverbände der Wirtschaft, der Leistungserbringer, der Patientenorganisationen und die Mehrheit der Versicherer und Konsumentenverbände.
Zu der Massnahme Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl haben sich
insgesamt 102 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer deutlichen Mehrheit begrüsst. Negativ äussern sich Teile der Leistungserbringer, politischen Parteien und der Kantone.
Zur Massnahme Elektronische Rechnungsübermittlung haben sich insgesamt 145 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer Mehrheit begrüsst. Kritisch äussern sich hauptsächlich Teile der Leistungserbringer. Zu den Anpassungen bei der Versichertenkarte haben sich insgesamt 17 Vernehmlassungsteilnehmer mehrheitlich positiv geäussert.
Zu den analogen Anpassungen im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
haben sich insgesamt 48 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Anpassungen werden grösstenteils positiv beurteilt. Bedenken werden insbesondere seitens des Patientenverbände und –organisationen vorgebracht.