Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten
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vention seien vergessen gegangen (AGS, Blaues Kreuz Schweiz, chronischkrank.ch,Engagés pour la Santé, Evivo, FSP/DVSP, GELIKO, Krebsliga Schweiz, Lungenliga Schweiz, oncosuisse, QCC, Seniorenrat, SF MVB, VASOS FARES). Aufgrund der unklaren Ausgestaltung der Massnahmen seien die Konsequenzen auf die Qualität der Behandlung für die Patientinnen und Patienten unsicher. Eine vertiefte Meinungsbildung sei deshalb schwierig. Je nach Ausgestaltung bestehe aber die Gefahr, dass die Massnahmen sich nachteilig auf Betroffene mit seltenen Krankheiten auswirken und zu Rationierungen führen könnten, weshalb viele die Kostenbremse-Initiative explizit ablehnen (VASOS FARES,Engagés pour la Santé, Verein Morbus Wilson, AGILE.CH, graap, verein-mps, ProRaris, CFCH). Seniorenrat, VA-SOS FARES bedauern, dass die Politik es verpasst habe, das neue Finanzierungsmodell mit einer Nachweispflicht der Indikations- und Behandlungsqualität und einer Stärkung der Qualität zu verknüpfen. FSP/DVSP findet es stossend, dass die Versicherer mit der Gesetzesänderung zu wenig in Verantwortung genommen würden. Zudem sollte es Ziel der Revision sein, das gesamte System einfacher zu gestalten und sicherzustellen, dass die Rechte der Patienten respektiert werden (FSP/DVSP,Engagés pour la Santé).
Weitere Organisationen kritisieren Paket 2 als nicht genügend strukturiert (BFG, FGS): Die einzelnen Massnahmen würden weder einen systemischen Sachzusammenhang aufweisen, noch über ein nachweisbares, nicht einmal plausibles Sparpotential im signifikantem Bereich verfügen. Gewisse Massnahmen könnten mit dem damit verbundenen Bürokratieaufwand sogar zu einem Kostenanstieg führen. Die Massnahmen würden zudem auf einer einseitigen, etatistischen Sichtweise beruhen und zu einer massiven Zunahme an staatlicher Planung, der weitgehend kein signifikanter Nutzen gegenübersteht, führen. Auch aus Sicht der IG eHealth können die Ziele der Kostensenkung und Effizienzverbesserungen mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreicht werden. Zudem vermissen sie die Förderung von digitalen Instrumenten. Das BFG bedauert, dass einige der Massnahmen der Expertengruppe eliminiert wurden. Laut fmc besteht die Gefahr, dass der einseitige Blick auf die Kosten Fragen der Qualität zu wenig berücksichtigt. Bei allen Massnahmen gilt es immer, die Versorgungsqualität sowie Chancen- und Zugangsgerechtigkeit zu gewährleisten.
4.2 Stellungnahmen zur Zielvorgabe
Zu dieser Massnahme haben sich insgesamt 280 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. Die Massnahme wurde von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Vor allem die Leistungserbringer, Patienten- und Konsumentenverbände lehnen die Massnahme ab, aber auch viele Versicherer und Organisationen der Wirtschaft. Demgegenüber äussert sich eine Mehrheit der Kantone zurückhaltend positiv, allerdings mit vielen Vorbehalten und Fragezeichen. Ähnlich gemischt fallen die Rückmeldungen der Parteien und der Verbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete aus.
Die GDK und viele Kantone (ZH, LU, UR, ZG, SZ, OW, NW, FR, SO, BS, BL, SH, AR, GR, AG, VD, VS, NE, GE, JU) begrüssen die Stossrichtung, das Kostenwachstum mit Handlungsspielraum für die Kantone zu steuern. Die Vorlage sei aber zu wenig konkret und ausgereift. Kritisch beurteilt werden der Top-Down-Ansatz, die Praxistauglichkeit und die Konsequenzen für die Versorgung. Eine jährliche Anpassung ist besonders für kleinere Kantone nicht praktikabel. Kostenprognosen sind unsicher, und eine Zielvorgabe zementiert das Silodenken in Kostenblöcken. Einige Kantone betrachten die Massnahme sehr kritisch (BE) oder lehnen sie ab (AI, GL, SG, TG). Zulassungsbeschränkungen und Spitalplanung reichen zur Kostensteuerung aus. Die Vorlage sei nicht durchdacht, behindere die koordinierte Versorgung, führe zu administrativem Aufwand und sei besonders für kleinere Kantone nicht praktikabel. Laut TI sollte die Kostensteuerung statt top-down von einzelnen Kantonen und Tarifbereichen ausgehend erfolgen, wie Globalbudgets für den stationären Bereich, degressive Tarife oder die Steuerung des ambulanten Angebots. SH regt an, Korrekturen über Mengen statt über Preise zu prüfen, beispielsweise über stationäre Leistungsaufträge, Zulassungsbeschränkungen im ambulanten Bereich, Begrenzungen der Anzahl Taxpunkte oder der Wahloperationen in Listenspitälern des Kantons. Tarifanpassungen dauern jahrelang und werden mit Mengenausweitung kompensiert. Einige Kantone (ZH, VD, VS, NE) wünschen sich, dass die Auswirkungen