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Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 4 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (Änderung des Chemikaliengesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes)

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom …1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Chemikaliengesetz vom 15. Dezember 20003

Art. 11a Offenlegungspflicht für Biozidprodukte

1Wer Biozidprodukte in Verkehr bringt, ist verpflichtet, dem Bund Daten über das Inverkehrbringen anzugeben.

2Der Bundesrat regelt insbesondere, welche Daten zu erfassen und wo diese zu melden sind.

Art. 11b Zentrales Informationssystem zur Verwendung von Biozidprodukten

1Der Bund betreibt ein Informationssystem zur Erfassung der Verwendung von Bioziden durch berufliche und gewerbliche Anwender.

2Wer beruflich oder gewerblich Biozidprodukte anwendet, muss sämtliche Anwendungen im Informationssystem erfassen.

SR ...

1BBl 2020 ...

2BBl 2020 ...

3 SR 813.1

2020–......