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Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 4 Seiten
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3Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben können die folgenden Stellen und Personen Daten im Informationssystem online abrufen:
a) die betroffenen Bundesstellen: zur Unterstützung des Vollzugs in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich;
b) die kantonalen Vollzugsbehörden und die von ihnen zur Ausführung von Kontrollen beauftragten Stellen: zur Erfüllung der Aufgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich;
c) der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin, für Daten, die ihn oder sie betreffen;
d) Dritte, die über eine Ermächtigung des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin verfügen.
Art. 25a Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Biozidprodukten
1Die Risiken durch den Einsatz von Biozidprodukten für Mensch, Tier und Umwelt sollen vermindert und die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer und des Grundwassers soll verbessert werden.
2Der Bundesrat bestimmt:
a) die massgeblichen Risikobereiche
b) Werte zur Verminderung der Risiken
c) die Methode, mit der die Erreichung der Werte berechnet wird.
2. Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19984:
Art. 6b Verminderung der Risiken durch den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln
1Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Umwelt sollen vermindert und die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer und des Grundwassers soll verbessert werden. Die Risiken für die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser müssen bis 2027 um 50 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindert werden.
2Der Bundesrat legt die Methode fest, mit der die Erreichung der Werte nach Absatz 1 berechnet wird.
Minderheit (Thorens Goumaz, Levrat, Rechsteiner Paul, Zanetti Roberto)
1… verbessert werden. Die Risiken für die Bereiche Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser müssen bis 2027 um 50 Prozent, bis 2035 um 70 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindert werden.