Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/51: Pa.Iv. 19.429. Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe · 6 Seiten
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1. Ausgangslage
Die parlamentarische Initiative 19.429 «Befreiung der Schweizergarde von der Wehr-
pflichtersatzabgabe» wurde am 22. März 2019 von Nationalrat Jean-Luc Addor eingereicht. Mit der Initiative wird gefordert, das Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661) dahingehend zu ändern, dass die Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes als Schweizergardist von der Pflicht befreit sind, die Wehrpflichtersatzabgabe zu zahlen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beschloss an ihrer Sitzung vom 24./25. Juni 2019 der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission (SiK-S) stimmte dem Entscheid an ihrer Sitzung vom 27./28. Januar 2020 zu.
2. Vernehmlassung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 17. September 2020 eröffnete die SiK-N die Vernehmlassung zur ausgearbeiteten Vorlage, welche bis zum 17. Dezember 2020 dauerte. Im Anhang zum Ergebnisbericht sind die Vernehmlassungsteilnehmenden aufgelistet.
Insgesamt sind 30 Stellungnahmen eingegangen, die sich zur Vorlage äusserten (25 Kantone, 3 Parteien und 2 Organisationen).
2.2 Inhalt der Vorlage
Jeder Schweizerbürger im militärdienstfähigen Alter, der seine Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllt, ist im geltenden Recht verpflichtet, die Wehrpflichtersatzabgabe zu zahlen, unabhängig davon, ob er sich im Inland oder im Ausland befindet. Entscheidet sich ein Schweizerbürger, in die Päpstliche Schweizergarde einzutreten, so muss er einen Auslandurlaub beantragen. Dieser wird nur bewilligt, wenn vor dem Antritt des Auslandurlaubes bereits geschuldete und zukünftige Ersatzabgaben für längstens 3 Jahre bezahlt werden.
Um die Schweizer Gardisten von diesen Pflichten zu entbinden, soll in einem neuen Artikel des WPEG die Befreiung von Schweizergardisten von der Wehrpflichtersatzabgabe während der Dauer des Gardedienstes beim Vatikan geregelt werden.
3. Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Grundsätzliche Bemerkungen
Zustimmung
Die grosse Mehrheit der Kantone (AI, BL, BS, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, VS und ZH), zwei Parteien (FDP, SVP) sowie zwei Organisationen (Vereinigung ehemaliger päpstlicher Schweizergardisten und Vereinigung Schweizerischer Kreiskommandanten) begrüssen die Befreiung der Schweizergardisten von der Wehrpflichtersatzabgabe.
Zustimmung mit Vorbehalt
Die Kantone AG und VD lehnen die Vorlage zwar nicht ab, weisen aber auf den Grundsatz der Rechtsgleichheit und der konfessionellen Neutralität des Staates hin.
Ablehnung
Eine Minderheit der Kantone (AR, BE, FR, SG, SO und ZG) und die SPS lehnen die Vorlage ab.