Bericht NIV
Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 6 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27)
Art. 35 Abs. 2, 3 und 4
Allfällige Stichprobenkontrollen müssen bei EEA zeitnah nach der Übergabe der Installation an den Eigentümer (vgl. Art. 24 Abs. 3 NIV) erfolgen, weshalb sich für die Durchführung einer Abnahmekontrolle eine kürzere Frist von zwei Monaten nach Übernahme (statt ursprünglich 6 Monaten) rechtfertigt. Damit wird sichergestellt, dass allfällige Mängel frühzeitig entdeckt werden können.
Anhang Ziff. 2.4.11
Die bisherige Ziffer 2.4.11 steht im Widerspruch zu Ziffer 4 des Anhangs und wird deshalb aufgehoben.