Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten

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werden in jedem Fall in einer Amtssprache abgefasst. Hier geht es darum, eine zu hohe Regelungsdichte auf Gesetzesstufe zu vermeiden.

– Artikel 98: Das Verfahren zur Erteilung von Gebrauchsmustern, deren Registereintragung und die Veröffentlichungen sind ebenfalls in Grundzügen im Gesetz geregelt. Die Einzelheiten sollen vom Bundesrat in die PatV aufgenommen werden. Auch bei dieser Delegation geht es um die Entlastung des Gesetzes.

– Artikel 140h: In Harmonisierung mit den anderen Schutzrechten (Patent, Art. 41 PatG; Gebrauchsmuster, Art. 100 VE-PatG) werden die Gebühren zum ESZ ebenfalls in der PatV geregelt.

6.6 Datenschutz

Die Vorlage betrifft keine Fragen in Verbindung mit dem Datenschutz.