Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 72Fedlex · Erläuternder Bericht

meldet. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) gab es im Jahr 2016 rund 600'000 Unternehmen in der Schweiz, darunter etwa die Hälfte aus den genannten Branchen.91 Somit dürften gut 10'000 Unternehmen zwischen 2014 und 2016 Patente angemeldet haben. Wird diese Zahl mit dem Anteil der durch das IGE an Schweizer Unternehmen erteilten nationalen Patente multipliziert92, ergibt das rund 1'000 Unternehmen, die Schweizer Patente anmelden und von der Vorlage direkt betroffen wären.

Der Nutzen für die Betroffenen liegt in der grösseren Wahlmöglichkeit, den tieferen Transaktionskosten und der höheren Rechtssicherheit (insbesondere bei den neu vollgeprüften Schweizer Patenten). Letzteres gilt in geringerem Ausmass auch für das Gebrauchsmuster: Es wird zwar wie das aktuelle Schweizer Patent nicht vollständig geprüft, kann aber im Unterschied dazu nicht in allen Technikgebieten registriert werden und hat eine nur halb so lange Lebensdauer. Zudem gibt es bei Gebrauchsmustern neu ein Löschungsverfahren.

Auf der Kostenseite ergeben sich bei den Nutzerinnen und Nutzern neue Kostenstrukturen – je nach Entscheidung für das Gebrauchsmuster, das Schweizer Patent oder das EP. Dabei dürfte die patentanwaltliche Begleitung von vollgeprüften Schweizer Patentanmeldungen höhere Kosten verursachen. Durch die Wahl des für sie geeigneten Schutztitels können die Anmelderinnen und Anmelder Nutzen und Kosten gegeneinander abwägen. Es spricht vieles dafür, dass der Nutzen die Kosten überwiegt: Die Ergebnisse der im Rahmen der RFA-Studie durchgeführten Umfrage zeigen, dass das neue Angebot einem Bedürfnis entspricht und künftig auch genutzt wird. Rund drei Viertel der Befragten sind dabei auch bereit, etwas höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Das täten sie kaum, ohne den resultierenden Nutzen nicht mindestens ebenso hoch einzuschätzen. Auch für das neue, günstige Gebrauchsmuster gibt es eine Nachfrage. Das erstaunt nicht, hat doch gemäss Umfrage knapp die Hälfte der befragten Unternehmen bereits Erfahrung mit dem Anmelden von Gebrauchsmustern im Ausland.

Konkurrenz / Dritte

Mit Einführung des vollgeprüften Schweizer Patents sinkt die Gefahr durch sogenannte «Junk Patents». Das sind Patente, welche die materiellen Schutzvoraussetzungen nicht erfüllen. Derartige Patente behindern die betroffenen Wirtschaftsakteurinnen und -akteure. Vor allem Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder oder KMU haben oft nicht die professionelle patentanwaltliche Infrastruktur eines grossen Unternehmens zur Verfügung. Deshalb können sie kaum beurteilen, ob ein gegen sie verwendetes Patent ein «Junk Patent» ist oder nicht.

Die vollgeprüften Schweizer Patente (inklusive der auf die Registrierung folgenden Einspruchs-, Beschwerde- und Löschungsmöglichkeiten) erhöhen die Rechtssicherheit. Dadurch reduzieren sich für Konkurrenten und Dritte potentielle Kosten, die ihnen durch das aktuelle Patentsystem entstehen können.

91 Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT), Bundesamt für Statistik BFS

92 Eine Betrachtung der Anmelderinnen und Anmelder ausschliesslich aus der Schweiz liefert die folgenden Zahlen: Im Jahr 2016 erteilten das IGE und das EPA zusammen Antragstellenden aus der Schweiz rund 4'300 Patente. Davon entfielen ca. 10% auf das IGE und 90% auf das EPA. Quelle: WIPO IP Statistics Data Center; Indicator: «Total patent grants», Report type: «Count by filing's office an application's origin»; letzter Zugriff: am 29.07.2019