Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 73Fedlex · Erläuternder Bericht
Patentanwältinnen und Patentanwälte
Eine wichtige Anspruchsgruppe im Patentsystem sind die Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie auf Immaterialgüterrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte. Die meisten Anmeldungen, seien es nationale oder EP, werden von diesen Intermediären im Auftrag der Erfinderinnen und Erfinder vorbereitet und anschliessend nicht selten auch verwaltet. Zudem werden in der Regel die Dienstleistungen ebendieser Gruppe bei Beschwerden, Einsprüchen, Klagen usw. beansprucht.
Die Betreuung der Anmeldung eines neuen, vollgeprüften Patents wird wohl aufwändiger als diejenige eines bisherigen teilgeprüften Schweizer Patentes. Unter der Annahme, dass der Aufwand für ein Gebrauchsmuster etwa demjenigen für ein bisheriges Schweizer Patent entspricht, und gestützt auf die in Abbildung 1 eruierten Substitutionswirkungen steigt wohl die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Patentanwältinnen und Patentanwälte. Der tatsächliche Umfang dieser Nachfrageänderung hängt aber von der effektiven künftigen Zahl von nationalen Anmeldungen ab.
Die (Patent-)Anwältinnen und (Patent-)Anwälte können zudem neu als Dienstleistung die Vertretung im erweiterten Einspruchs- und neuen Löschungsverfahren anbieten. Ferner dürften Patentanwältinnen und Patentanwälte vermehrt als Gutachterinnen und Gutachter vor dem BVGer gefragt sein: Sie sind technische Fachpersonen mit juristischer Zusatzausbildung.
Kosten entstehen dieser Gruppe hautsächlich aus der Anpassung ihrer Prozesse an die neuen Regeln.
Konsumentinnen und Konsumenten
Die Revision tangiert die sachlichen Schutzvoraussetzungen nicht. Insgesamt bleibt der Anreizmechanismus des heutigen Patentsystems bestehen. Dadurch sind auch keine Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten zu erwarten, die letztlich von den Innovationen profitieren.
5.3.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Hauptsächlich betroffen von der Einführung des dualen Schutzsystems (vollgeprüftes Patent und Gebrauchsmuster) sind das IGE, die Nutzerinnen und Nutzer des Schweizer Patentsystems sowie die (Patent-)Anwältinnen und (Patent-)Anwälte. Durch die Revision erweitern sich die Wahlmöglichkeiten für die Patentanmelderinnen und Patentanmelder. Dabei werden die zu erwartenden Kosten zum allergrössten Teil über entsprechende Gebühren von den Anmelderinnen und Anmeldern selbst getragen. Weiter betroffen sind Dritte, die heute mit zum Teil unbegründeten Patentklagen konfrontiert sind. Sie werden in Zukunft von der erhöhten Rechtssicherheit durch vollgeprüfte Patente profitieren, ohne dass ihnen dadurch zusätzliche Kosten anfallen. Wie stark diese Effekte zum Tragen kommen, hängt von der künftigen Nachfrage nach den verschiedenen Schutzrechten ab.
Die Reform betrifft lediglich einen kleinen Teil der in der Schweiz gültigen Patente (der überwiegende Teil sind EP). Daher sind auch bei Eintreffen eines der beiden Szenarien, die von einer grösseren Zu- respektive Abnahme der Nachfrage nach nationalen Schweizer Schutzrechten nach der Reform ausgehen, keine grösseren Auswirkungen auf das Gesamtsystem zu erwarten.