Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/62: Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung · 6 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

1. Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 39, Absatz 2 des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG; SR 531) kann der Bund unter dem Titel wirtschaftliche Landesversorgung Versicherungsdeckung gegen das Kriegsrisiko und ähnliche Gefahren wie Piraterie, Aufruhr und Terrorismus für Transportmittel, Güter und Valoren gewähren. Mit der Verordnung vom 7. Mai 1986 über die Bundeskriegstransportversicherung (VBKV; SR 531.711) regelt er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Bundeskriegstransportversicherung.

Die wirtschaftliche Landesversorgung hat die Aufrechterhaltung der heute bestehenden Bundeskriegstransportversicherung überprüft. Sie ist dabei zum Schluss gelangt, dass diese subsidiäre Versicherung nicht mehr notwendig ist und schlägt daher vor, die Bundeskriegstransportversicherung nicht mehr weiterzuführen.

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 das WBF beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist endete am 14. Februar 2021. Im Folgenden werden die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst.

2. Eingegangene Stellungnahmen

2.1. Kantone (20)

ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, SG, AG, TG, VD, VS, NE

2.2. Politische Parteien (2)

- Schweizerische Volkspartei SVP

- Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS

2.3. Gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (1)

- Schweizerischer Städteverband

2.4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (2)

- Schweizerischer Arbeitgeberverband

- Travail.Suisse