Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/62: Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung · 6 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Flugzeugschadenfälle entnommen. Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung im Jahr 1986 waren ausschliesslich Hochseeschiffe versichert. Zusammen mit den ursprünglich eingeschossenen Bundesmitteln und früheren Prämienzahlungen weist die Spezialfinanzierung für die Bundeskriegstransportversicherung gemäss Staatsrechnung 2019 ein Vermögen von 55 Mio. Franken aus.

Eine Analyse des WBF zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt zeigt, dass eine Schweizer Flotte zur Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern im heutigen Umfeld (weltweit verfügbare Frachtkapazität, Verhältnis der von der Schweiz benötigten Mengen zum weltweiten Handelsvolumen sowie die Seeschifffahrt als das am wenigsten verwundbare Glied in der Logistikkette) keinen Mehrwert erbringt. Die Wahrscheinlichkeit eines Anwendungsfalls der Bundeskriegstransportversicherung ist sehr gering und es bestehen Handlungsmöglichkeiten im Sinne einer Risikominimierung (z.B. Auswahl von Alternativrouten resp. Umfahrung eines Krisengebietes). Zudem ist es heute möglich, die versicherten Risiken vermehrt über den privaten Versicherungsmarkt zu decken.

Die versorgungspolitische Bedeutung der Hochseeschifffahrt sowie die veränderte Risikolage lassen den Entscheid zu, die Bundeskriegstransportversicherung nicht weiterzuführen. Deshalb soll die Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung per 1. Juli 2021 ausser Kraft gesetzt werden. Durch die Aufhebung dieser Verordnung wird die zweckgebundene Spezialfinanzierung für die Bundeskriegstransportversicherung im Umfang von rund 55 Mio. Franken nicht mehr benötigt und aufgelöst. Diese Mittel sollen der allgemeinen Bundeskasse per Abschluss des Rechnungsjahres 2021 zugeführt werden.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1. Zusammenfassung eingegangene Stellungnahmen

Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammen:

Verordnung Verordnung Verzicht auf Keine aufheben beibehalten Stellungnahme Antwort Kantone 19 1 7* Parteien 210

Dachverbände 38

Weitere interessierte Kreise10

(direkt adressiert)

Weitere interessierte Kreise1

(indirekt erreicht)

Total 21 1 435

* inkl. Konferenz der Kantonsregierungen (KDK)

4.2. Kantone

19 der 20 auf die Vernehmlassung antwortenden Kantone (ZH, BE LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AG, TG, VD, VS, NE) sind mit der vorgesehenen Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung einverstanden.