Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/65: Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung) · 11 Seiten

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Vernehmlassung dauerte vom 4. November 2020 bis 13. November 2020. Die Verordnung soll auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

Zur Stellungnahme eingeladen wurden alle Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft. Es gingen über 100 Stellungnahmen von interessierten Organisationen und Privatpersonen ein. Die Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich. Für weitere Details zu den einzelnen Stellungnahmen respektive deren Konsultation wird deshalb auf die Publikationsplattform des Bundes verwiesen.1

Im Anhang findet sich ein Verzeichnis der Kantone, Parteien sowie der eingeladenen Organisationen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben. Alle eingegangenen Stellungnahmen, inklusive derjenigen von weiteren Verbänden und Privatpersonen sind öffentlich zugänglich.2

Offiziell Spontan ein- Total angeschrieben gegangen Rückmeldungen Total Davon ein-

gegangen

Kantone/Konferenz der Kantonsre- 26 26 -26

gierungen In der Bundesversammlung vertre- 12 7 -7

tene politische Parteien Gesamtschweizerische Dachver- 3 3 -3

bände der Gemeinden, Städte und Berggebiete Weitere Organisationen 11 11 6071

Private - - 22

Total 52 47 62109

2 Auswertung der Stellungnahmen

2.1 Allgemeine Beurteilung

Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind sich grösstenteils einig, dass die Härtefallmassnahmen nötig sind und zeigen sich grösstenteils mit der Stossrichtung des Verordnungsentwurfs einverstanden. Auch die rasche Inkraftsetzung auf den 1. Dezember 2020 wird begrüsst. Sämtliche Kantone geben zudem an, dass sie Härtefallmassnahmen planen, wobei eine Mehrheit ausschliesslich A-fonds-perdu-Beiträge ausrichten will. Gleichzeitig werden von praktisch allen Teilnehmenden Änderungen beantragt, wobei insbesondere der Gesamtbetrag und der Finanzierungsanteil des Bundes umstritten sind. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten fordert einerseits eine substantielle Erhöhung des Gesamtbetrags. Vor allem seitens der Kantone wird auch eine Anpassung des Beteiligungsschlüssels an den Kosten der Härtefallmassnahmen in Richtung eines höheren Bundesanteils gefordert. Viele Stellungnahmen weisen zudem darauf hin, dass die Umsetzung von kantonal unterschiedlichen Regelungen zu einer Ungleichbehandlung der Unternehmen in der Schweiz

1 https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/vernehmlassungen.html (abgeschlossene Vernehmlassungen, 2020, EFD).

2 Siehe Fussnote 1