Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/65: Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung) · 11 Seiten
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führen kann. Weitere Forderungen, welche vielfach vorgebracht werden, sind (für eine detaillierte Auswertung der Antworten der ständigen Vernehmlassungsadressaten siehe 2.2):
- Die für eine Unterstützung zulässige staatliche Gesamtbeteiligung an einer Unternehmung soll erhöht werden.
- Der zur Anspruchsberechtigung nötige Mindestumsatz einer Unternehmung soll angepasst werden.
- Generell soll der Vollzug der Härtefallmassnahmen erleichtert werden.
- Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie überschuldet oder bei Steuerzahlungen im Rückstand sind, sollen anspruchsberechtigt sein.
- Von der Einforderung einer mittelfristigen Finanzplanung soll abgesehen werden.
- Der Umsatz 2020 soll sich nur aus dem Wert der verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen berechnen, erhaltene Entschädigungen für Kurzarbeit und Covid-Erwerbsersatz sollen nicht dazugerechnet werden.
- Die Dauer des Dividenden- und Tantiemenverbots bei nicht rückzahlbaren Beiträgen soll verkürzt werden.
- Pro Unternehmung sollen mehrere Formen von Härtefallmassnahmen ausgerichtet werden können.
- Die für die Hilfen geltenden Höchstgrenzen pro Unternehmung sollen angepasst werden.
- Der Verteilschlüssel für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Kantone soll angepasst werden.
Ausserdem werden wirtschaftliche Stabilisierungsmassnahmen gefordert, die über den Gegenstand der Covid-19-Härtefallverordnung hinausgehen, insbesondere die Ausweitung der Kurzarbeit sowie eine Wiederauflage der Covid-19-Kreditfazilitäten.
Im Folgenden sind sie Rückmeldungen der ständigen Vernehmlassungsadressaten zu denjenigen Verordnungsartikeln wertungsfrei wiedergegeben, bei denen besonders viele Änderungsanträge eingingen. Nicht explizit erwähnt wird jeweils die «schweigende Zustimmung» von Vernehmlassungsadressaten, die auf eine Äusserung zum spezifischen Artikel verzichtet haben.
2.2 Bemerkungen zu den Abschnitten mit den meisten Rückmeldungen
2.2.1 Grundsatz und Anforderungen an die Unternehmen (1. und 2. Abschnitt)
Zu Abschnitt 1 der Verordnung fordert eine Vielzahl der ständigen Vernehmlassungsadressaten, dass der Bund einen grösseren Anteil als die Hälfte der Kosten an den kantonalen Härtefallmassnahmen trägt oder eine Erhöhung zumindest prüft (sämtliche Kantone; CVP, GPS, SP; SAB, SGV). Für das vorgeschlagene Beteiligungsverhältnis sprechen sich die FDP, GLP und die SVP aus.
Verschiedene Vernehmlassnungsteilnehmende fordern, dass die für eine Unterstützung zulässige Obergrenze der staatlichen Beteiligung an einem Unternehmen (10 Prozent gemäss Art. 1 Abs. 2 Lit. a) gestrichen oder auf 25% bis 50% angehoben wird (BS, FR, GR, VS, ZH; SP; SGV, SSV).
Generell wurde zum Abschnitt 2 der Verordnung von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden (v.a. auch von Seiten einer Mehrheit der Kantone) gefordert, den Überprüfungsprozess der Anforderungen an die Unternehmen so weit als möglich zu vereinfachen. Beispielsweise wurde vorgeschlagen, dass die Unternehmungen die Sachverhalte weitgehend per Selbstdeklaration bestätigen und die Überprüfung durch ein strenges Stichprobenregime erfolgt.
Zur Höhe des Mindestumsatzes, welcher ein Unternehmen für die Anspruchsberechtigung