Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung

– Schärfung des Ziels: Befähigung zur Mitwirkung und aktiver Einbezug, insb. Kinder,

Jugendliche, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung (BS, SSV, SA-JV) oder Familien in Armut (BATD). Ausserdem Förderung politischer Bildung (ffupee).

– Wenig Handlungsbedarf sieht hingegen GL.

 11a Regionale Disparitäten vermindern

– Ergänzung um intra-regionale Disparitäten z. B. innerhalb von Agglomerationen (AWS)  1.3. Sozialversicherungen: Zu beachten sei:

– Ziel breiter fassen: weitere Sozialleistungen (SSV), Sozialhilfekosten, soziales Existenzminimum, Lastenausgleich zwischen Kantonen und Gemeinden anstreben (SKOS)

– Ausrichtung an Pariser Klimazielen (PA2030, SEXG, cfd – vgl. auch Stossrichtungen)  Als weitere Ziele werden gefordert:

– «Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern» SDG 16: Das menschenrechtliche und friedenspolitische Engagement der Schweiz dürfe neben den wirtschaftlichen Interessen nicht zu kurz kommen (SPS, KOFF, cfd).

– Generationensolidarität und Bekämpfung von Altersdiskriminierung (BS, SSV)

– «Schaffung eines gesamtgesellschaftlichen Zielverständnisses für nachhaltige Entwicklung und entsprechender gemeinsamer Normen» (SDSN, BLSUI, collabhel)

– Explizites Ziel zu SDG 17 (Globale Partnerschaft) (cfd)

– Förderung der Menschenrechtsbildung (schulischen/ausserschulisch) (KOFF, cfd)

c) Stossrichtungen

 Alle Formen der Diskriminierung beseitigen: Zu ergänzen seien:

– Die Schaffung einer angemessen finanzierten unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution (SGB, AVSOC, SUIJUS, Helvetas, VSFS), bzw. einer Beschwerdestelle/Untersuchungskommission (PA2030, SEXG) sowie eines Gesetzes gegen alle Formen der Diskriminierung (TS)

– Spezifische Ausbildungen und Sensibilisierung der Akteure der Justiz (TI, SKG)

 Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung gebe es Folgendes zu beachten:

– Nicht nur in den Arbeitsmarkt, sondern auch in Bildungseinrichtungen (TI, foraus).

– Gemeinsame Massnahmen (Bund, Kantone) zur Beseitigung von Barrieren, insb. durch universellen Zugang, v. a. in der Digitalisierung und im Zugang zum öffentlichen Verkehr (VD).

 Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Schutz vulnerabler Personen: Bei dieser

Stossrichtung zu ergänzen seien:

– Gleichwertigkeitsanerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse sowie frühe (Sprach-)Förderung für eine rasche berufliche und wirtschaftliche Integration (AR)

– Vereinheitlichung der Anwendung von Artikel 50 AIG (Auflösung der Familiengemeinschaft) in den Kantonen und Kontrolle auf Bundesebene (SKG)

 Inklusion und Partizipation: Gewünscht werden folgende Ergänzungen: