Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung
– Schärfung des Ziels: Befähigung zur Mitwirkung und aktiver Einbezug, insb. Kinder,
Jugendliche, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung (BS, SSV, SA-JV) oder Familien in Armut (BATD). Ausserdem Förderung politischer Bildung (ffupee).
– Wenig Handlungsbedarf sieht hingegen GL.
11a Regionale Disparitäten vermindern
– Ergänzung um intra-regionale Disparitäten z. B. innerhalb von Agglomerationen (AWS) 1.3. Sozialversicherungen: Zu beachten sei:
– Ziel breiter fassen: weitere Sozialleistungen (SSV), Sozialhilfekosten, soziales Existenzminimum, Lastenausgleich zwischen Kantonen und Gemeinden anstreben (SKOS)
– Ausrichtung an Pariser Klimazielen (PA2030, SEXG, cfd – vgl. auch Stossrichtungen) Als weitere Ziele werden gefordert:
– «Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern» SDG 16: Das menschenrechtliche und friedenspolitische Engagement der Schweiz dürfe neben den wirtschaftlichen Interessen nicht zu kurz kommen (SPS, KOFF, cfd).
– Generationensolidarität und Bekämpfung von Altersdiskriminierung (BS, SSV)
– «Schaffung eines gesamtgesellschaftlichen Zielverständnisses für nachhaltige Entwicklung und entsprechender gemeinsamer Normen» (SDSN, BLSUI, collabhel)
– Explizites Ziel zu SDG 17 (Globale Partnerschaft) (cfd)
– Förderung der Menschenrechtsbildung (schulischen/ausserschulisch) (KOFF, cfd)
c) Stossrichtungen
Alle Formen der Diskriminierung beseitigen: Zu ergänzen seien:
– Die Schaffung einer angemessen finanzierten unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution (SGB, AVSOC, SUIJUS, Helvetas, VSFS), bzw. einer Beschwerdestelle/Untersuchungskommission (PA2030, SEXG) sowie eines Gesetzes gegen alle Formen der Diskriminierung (TS)
– Spezifische Ausbildungen und Sensibilisierung der Akteure der Justiz (TI, SKG)
Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung gebe es Folgendes zu beachten:
– Nicht nur in den Arbeitsmarkt, sondern auch in Bildungseinrichtungen (TI, foraus).
– Gemeinsame Massnahmen (Bund, Kantone) zur Beseitigung von Barrieren, insb. durch universellen Zugang, v. a. in der Digitalisierung und im Zugang zum öffentlichen Verkehr (VD).
Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Schutz vulnerabler Personen: Bei dieser
Stossrichtung zu ergänzen seien:
– Gleichwertigkeitsanerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse sowie frühe (Sprach-)Förderung für eine rasche berufliche und wirtschaftliche Integration (AR)
– Vereinheitlichung der Anwendung von Artikel 50 AIG (Auflösung der Familiengemeinschaft) in den Kantonen und Kontrolle auf Bundesebene (SKG)
Inklusion und Partizipation: Gewünscht werden folgende Ergänzungen: