Vorlage Bundesbeschluss

Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 5 Seiten

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und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2020/493 über

das System FADO. BB

Anhang (Art. 2)

Änderung eines anderen Erlasses

Das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vom 13. Juni 20085 wird wie folgt geändert:

Titel

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme (BPI)

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Nutzung der polizeilichen Informationssysteme nach

Artikel 2.

Art. 2 Abs. 2

2Dieses Gesetz gilt auch für die Bearbeitung von Daten durch Behörden des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie durch private Organisationen im System über gefälschte und echte Dokumente online nach der Verordnung (EU) 2020/4936 (FADO; Art. 18a).

Abschnittstitel vor Art. 18a

3a. Abschnitt System über gefälschte und echte Dokumente online

Einfügen vor dem 4. Abschnittstitel

Art. 18a

1Das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) bezweckt die elektronische Speicherung und den Austausch von Informationen über gefälschte und echte Dokumente zur Erkennung von Sicherheits- und Fälschungsmerkmalen.

5 SR 361

6 Verordnung (EU) 2020/493 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und zur Aufhebung der Gemeinsamen Massnahme 98/700/JI des Rates, Fassung gemäss ABl L 107 vom 6.4.2020, S. 1.