Vorlage Verordnung

Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 8 Seiten

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6.4.2020 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 107/1

I

(Gesetzgebungsakte)

VERORDNUNGEN

VERORDNUNG (EU) 2020/493 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. März 2020 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und zur Aufhebung der Gemeinsamen Maßnahme 98/700/JI des Rates

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (2),

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Europäische Bildspeicherungssystem über gefälschte und echte Dokumente online („False and Authentic

Documents Online“, im Folgenden „FADO“) wurde durch die Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI des Rates (4) beim Generalsekretariat des Rates eingerichtet. Das FADO-System wurde eingerichtet, um den Austausch von Informationen über echte Dokumente und bekannte Fälschungsmethoden zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern. Das FADO-System dient der elektronischen Speicherung, dem schnellen Austausch und der Validierung von Informationen über echte und gefälschte Dokumente. Da die Aufdeckung gefälschter Dokumente auch für Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen wichtig ist, machte das Generalse kretariat des Rates echte Dokumente außerdem in einem öffentlichen Online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente, bekannt unter der Bezeichnung PRADO („Public Register of Authentic Travel and Identity-Documents Online“), zugänglich.

(2) Da die Verwaltung des FADO-Systems überholt ist und an den durch den Vertrag über die Arbeitsweise der

Europäischen Union (AEUV) festgelegten institutionellen Rahmen angepasst werden sollte, sollte die Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI aufgehoben und durch ein neues, aktualisiertes Instrument ersetzt werden.

(3) Die vorliegende Verordnung bildet die erforderliche neue Rechtsgrundlage für die Verwaltung des FADO-Systems.

(4) Dokumentenbetrug kann letztlich die innere Sicherheit der Union unterlaufen. Die Anwendung des FADO-Systems

als elektronisches Speichersystem, in dem mögliche Erkennungsmerkmale sowohl echter als auch gefälschter Dokumente beschrieben werden, ist ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung des Dokumentenbetrugs, insbesondere an den Außengrenzen. Da das FADO-System dazu beiträgt, ein hohes Sicherheitsniveau in der Union

(1) ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 62. (2) ABl. C 168 vom 16.5.2019, S. 74. (3) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 13. Februar 2020 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 20. März 2020. (4) Gemeinsame Maßnahme 98/700/JI vom 3. Dezember 1998 — vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen — betreffend die Errichtung eines Europäischen Bildspeicherungssystems (FADO) (ABl. L 333 vom 9.12.1998, S. 4).