Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten
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404 Störungen des Verhaltens bei 404 Angeborene Störungen des Die Ziffer wurde präzisiert.
Kindern mit normaler Intelligenz, Verhaltens bei Kindern ohne In-
im Sinne krankhafter Beeinträchti- telligenzminderung mit kumulati-
gung der Affektivität oder Kontakt- vem Nachweis von:
fähigkeit, bei Störungen des An- 1. Störungen des Verhaltens im
triebes, des Erfassens, der Sinne einer krankhaften Be-
perzeptiven Funktionen, der Wahr- einträchtigung der Affektivität
nehmung, der Konzentrationsfä- oder der Kontaktfähigkeit,
higkeit sowie der Merkfähigkeit, 2. Störungen des Antriebes,
sofern sie mit bereits gestellter Di- 3. Störungen des Erfassens
agnose als solche vor der Vollen- (perzeptive Funktionen),
dung des 9. Altersjahres auch be- 4. Störungen der Konzentrati-
handelt worden sind; kongenitale onsfähigkeit,
Oligophrenie ist ausschliesslich 5. Störungen der Merkfähigkeit.
als Ziffer 403 zu behandeln. Die Diagnosestellung und der
Beginn der Behandlung müssen
vor der Vollendung des 9. Le-
bensjahres erfolgt sein
405 Autismus-Spektrum-Störun- 405 Autismus-Spektrum-Störun- • Die Altersgrenze wurde gestrichen, weil nicht bei allen Patienten mit einer gen, sofern diese bis zum vollen- gen, sofern die Diagnose durch Autismus-Spektrum-Störung (ASS) die Erkrankung im Kleinkindesalter diagdeten 5. Lebensjahr erkennbar eine Fachärztin oder einen nostiziert werden kann, insbesondere bei hochfunktionalen Autismus-Situatiwerden Facharzt für Kinder- und Ju- onen.
gendpsychiatrie für Pädiatrie mit • Des Weiteren genügt es gemäss der Rechtsprechung, wenn die Störung vor Schwerpunkt Neuropädiatrie o- dem 5. Lebensjahr erkennbar war, ohne zwingend diagnostiziert zu sein. Die der einen Facharzt für Pädiatrie Abklärungen, ob die Diagnose in der Tat vor dieser Altersgrenze erkennbar mit Schwerpunkt Entwicklungs- war, hatte bis jetzt in der Praxis einen grossen Abklärungsaufwand zur Folge. pädiatrie bestätigt worden ist • Die Diagnosestellung wird auf die Entwicklungspädiater ausgedehnt, weil die Entwicklungspädiatrie seit 2010 ein vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) anerkannter Schwerpunkt der Kinder- und Jugendmedizin ist und damit formal, fachlich und inhaltlich dem SIWF Titel der Neuropädiatrie gleichgestellt wird.