Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten
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SBH, Krebsliga, GELIKO und Lungenliga, wenn sie schreiben: «[Wir] unterstützen den grundsätzlichen Fokus auf den ersten Arbeitsmarkt. Dort wo es notwendig ist, muss aber weiterhin der geschützte Rahmen berücksichtigt werden.»
Weiter sind einige Organisationen der privaten Behindertenhilfe zusammen mit agile unzufrieden mit der hohen Eintrittsschwelle von 40 Prozent für IV-Renten und der fehlenden Verpflichtung von Arbeitgebenden. Auch für Travail.Suisse rückt angesichts der Tatsache, dass sich die Erwerbschancen der Betroffenen seit 2004 (Inkrafttreten des BehiG) nicht substantiell zum Positiven verändert hätten, die Forderung nach einer Quotenregelung in den Vordergrund. Die Einführung einer obligatorischen Mindest-Quote bei grösseren Unternehmen mit griffigem Monitoring fordert auch das Netzwerk Enthinderung. Für INSOS hingegen scheinen sozialpartnerschaftliche Lösungen erfolgversprechender als Quotenregelungen.
Digitalisierung
Vereinzelte Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen äussern sich zum Thema Digitalisierung. So bedauert AG, dass die Vorlage die Chance nicht ergriffen habe, die Digitalisierung (zum Beispiel PlattformLösungen) und Automatisierung (zum Beispiel Zusammenspiel verschiedener Sozialversicherungen) voranzutreiben, so dass die Prozesse rasch, einfach und effektiv umgesetzt werden könnten. Eine konsequente Digitalisierung führe nämlich zu einer einfachen, digitalisierten Durchführung, das heisse zu raschen Entscheiden und könne dazu beitragen, die Durchführungskosten positiv zu beeinflussen und eine stetige Steigerung der Kosten zu bremsen. Mit der IVSK halten OW, GR und SH fest, sie seien bereit, sich mit digitalen Lösungen für eine effiziente Umsetzung der Weiterentwicklung IV einzusetzen. Allerdings könne die Digitalisierung nur gefördert und wirksam umgesetzt werden, wenn die IV-Stellen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet würden. Netzwerk Enthinderung bedauert, dass die Digitalisierung im erläuternden Bericht zur Weiterentwicklung der IV nur indirekt erwähnt worden ist, denn eine barrierefreie elektronische Kommunikation mit den Behörden sei im Sinne der Erleichterung der Partizipation von Betroffenen unerlässlich.
Zusätzliche Forderungen
Das Netzwerk Enthinderung fordert, basierend auf Artikel 27 BRK, die Anreizsysteme für Arbeitgebende auszubauen, indem beispielsweise eine Vergünstigung bei der Unternehmenssteuer eingeführt wird oder Projekte unterstützt werden, die sich auf die Vermittlung von gut qualifizierten Menschen mit Behinderung spezialisiert haben.
Cap-Contact erwartet, dass das Evaluationskonzept der 7. Revision ein effizientes Monitoring zur Wirkung der Integrationsmassnahmen enthalte, mit Fokus auf ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen.
Für Schadenanwälte - Fachanwaltskanzlei für Haftpflicht und Versicherungsrecht schliesslich wäre eine gemischtwirtschaftliche Struktur und Organisation der Organe der IV zielführender.