Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 11. Dezember 2020 hat der Bundesrat den Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) sowie den erläuternden Bericht verabschiedet und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 25. März 2021. Die Liste aller Vernehmlassungsteilnehmenden mit den nachfolgend verwendeten Abkürzungen findet sich im Anhang. Es sind 75 Stellungnahmen eingegangen:

75 Total eingegangene Stellungnahmen

24 Kantonsregierungen und Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

8 Parteien

2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

3 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

4 eidgenössische Gerichte und Bundesanwaltschaft

6 andere Verbände der Wirtschaft

1 Ausserparlamentarische Kommissionen

21 Andere interessierte Organisationen

5 Unternehmen

1 Einzelpersonen

Die Stellungnahmen sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts «Fedlex» aufgeschaltet1.

2 Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs

Ziel des Vorentwurfs ist es, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Bund zu schaffen, um ihm neue Handlungsoptionen auf dem Gebiet des E-Government bereitzustellen und um in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine effiziente Ausbreitung des E-Government voranzutreiben. Dieser Zielsetzung entsprechend wird mit dem EMBaG die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert («Digital first»). Im Vordergrund stehen hierbei die elektronische Bereitstellung von Behördenleistungen und die Digitalisierung von bestehenden Verwaltungsprozessen durch lnformations- und Kommunikationstechnologien.

Das Bundesgesetz soll sicherstellen, dass dem Bund in allen Fällen die sachlich sinnvollsten Formen der Zusammenarbeit im Bereich des E-Government zur Verfügung stehen. Es bildet eine wesentliche Grundlage, damit der Bund und die Kantone die Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des E-Government gemeinsam, bedürfnisgerecht, zielorientiert und koordiniert anzugehen vermögen. Hierzu enthält das EMBaG namentlich Rechtsgrundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Bund und anderen öffentlichen Gemeinwesen, anderen Staaten und (nationalen sowie internationalen) Organisationen im Bereich des E-Government, Rechtsgrundlagen für die Beteiligung des Bundes an Organisationen zur Zusammenarbeit im Bereich des E-Government als auch Grundlagen zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben im Bereich der administrativen Hilfstätigkeiten auf Organisationen. Im Weiteren werden Rahmenbedingungen für die elektronischen Dienstleistungen des Bundes festgelegt. Mit diesen werden Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software), für die Veröffentlichung von Open Government Data (OGD), für den Betrieb von elektronischen Behördendiensten als auch für die Festlegung von Standards durch den Bund geschaffen. Der Vernehmlas-