Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 65 Seiten
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eidgenössische Gerichte und Bundesanwaltschaft -
andere Verbände der Wirtschaft -
Ausserparlamentarische Kommissionen -
Andere interessierte Organisationen2
Unternehmen -
Einzelpersonen -
Folgende Vernehmlassungsteilnehmende haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet:
SAV, WEKO, Skyguide, Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht.
Die Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden zum Vorentwurf lassen sich wie folgt zusammenfassen:
3.2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsantworten und hauptsächliche Kritikpunkte
3.2.1 Zielsetzung und Stossrichtung der Vorlage
7 Kantone (ZG, BE, GR, ZH, GL, OW, AG), 6 Parteien (SPS, FDP, glp, GPS, Piratenpartei, Alternative Linke Bern), 6 Verbände der Wirtschaft (economiesuisse, Treuhand Suisse, digitalswitzerland, Swiss Data Alliance, Swico, FER), der Gemeindeverband und 11 Organisationen begrüssen grundsätzlich die Vorlage, teilweise jedoch mit Vorbehalten.
Die Vorbehalte konzentrieren sich hauptsächlich auf die in der Vorlage vorgesehene Ermächtigung des Bundesrates zur Verbindlicherklärung von elektronischen Behördendiensten (Art. 12 Abs. 3) und Standards (Art. 13 Abs. 2) gegenüber kantonalen Behörden und ihren externen Verwaltungsträgern. Positiv gewertet wird insbesondere das gewählte Regelungskonzept, die für den Bund gesetzlich zu klärenden Fragen im Bereich der digitalen Verwaltung in einem zentralen Erlass zusammenzuziehen und nicht punktuell in einzelnen Fachgesetzen zu regeln. Mit Blick auf die
vorgenannten Verbindlicherklärungen wird vereinzelt gefordert, den Geltungsbereich des Gesetzes auf bundeseigene Digitalisierungsvorhaben zu beschränken.
Der Vorentwurf stösst in der unterbreiteten Form auf Ablehnung bei 13 Kantonen (LU, BL, AR,
VS, JU, SZ, TI, FR, GE, SG, NE, NW, VD) sowie bei der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). 3 weitere Kantone (AG, TG, SH) verweisen ausdrücklich auf die Haltung der KdK und lehnen damit die Vorlage ebenso ab. Gemäss der KdK können die Kantonsregierungen den Gesetzesentwurf zwar in weiten Teilen unterstützen. Sie begrüssen insbesondere, dass eine gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Bundes an eOperations Schweiz AG geschaffen werden soll (Art. 6 VE-EMBaG). Aus Sicht der Kantonsregierungen ist hingegen zwingend, dass Klarheit geschaffen wird zum Verhältnis des Gesetzesentwurfs zum Projekt «Digitale Verwaltung Schweiz» (DVS), in dem Bund und Kantone Grundlagen für die Schaffung einer neuen Organisation erarbeiten. Das Gesetz sei so zu konzipieren, dass es das Projekt DVS unterstütze und nicht konkurrenziere. Um eine effiziente und konstruktive Zusammenarbeit sicherzustellen, laden die Kantonsregierungen den Bund ein, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen globalen und kohärenten Ansatz für die Entwicklung der digitalen Verwaltung in der Schweiz aufzuzeigen. Für die Kantonsregierungen sei nur schwer verständlich, dass der Bund in dieser Phase des kooperativen Aufbruchs den Vorschlag für einseitige, hoheitliche Anordnungen zu Lasten der Kantone macht. In Bezug auf die verpflichtenden Vorgaben des Bundes an die Kantone (Verbindlicherklärungen)
vertreten die Kantonsregierungen die Auffassung, dass der Bund über keine Verfassungsgrundlage verfüge, um derart weit in die Autonomie der Kantone einzugreifen. Die Herausforderungen der digitalen Transformation könnten nur erfolgreich bewältigt werden, wenn ein kooperativer Ansatz gewählt werde, der den Rahmenbedingungen des Föderalismus in der Schweiz Rechnung trage. Dazu biete das Projekt DVS die optimalen Bedingungen. Nach Realisierung der politischen