Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/10: Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» · 8 Seiten
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1. Ausgangslage
Ein Zusammenbruch des Stromnetzes in der Schweiz würde zu einer besonderen oder gar ausserordentlichen Lage führen, bei der alle Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) involviert wären. In einer derartigen Situation ist die Kommunikation mit Polycom ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Einsatzführung und der Bewältigung der Lage. Der Ausfall der Sendeanlagen von Polycom aufgrund fehlender Stromautonomie würde die Kommunikation zwischen den BORS erheblich erschweren und die Krisenbewältigung stark beeinträchtigen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist verantwortlich für die Polycom-Sendestandorte, die im Eigentum des Bundes stehen, was rund einen Drittel aller Standorte umfasst. Im Hinblick auf eine Strommangellage hat die EZV vom Bundesrat am 27. Juni 2012 den Auftrag erhalten, die Stromversorgung des nationalen Sicherheitsfunknetzes Polycom zu überprüfen und gegebenenfalls zu erhöhen.
Bei einem Stromausfall von mehr als acht Stunden wäre heute die Funkabdeckung im Grenzraum stark reduziert.
Die EZV verfügt seit 2016 über ein Konzept zur Erhöhung der Stromautonomie der Sendestandorte, um die Stromversorgung zu gewährleisten. Der Start für die Umsetzung ist jedoch aufgrund der ausstehenden Finanzierung und Priorisierung anderer wichtiger Vorhaben bis heute nicht erfolgt. Mit der Umsetzung des Konzepts werden bei einem Stromausfall auch die Grenzkantone flächendeckend und unterbruchsfrei mit Polycom versorgt. Die Kantone haben die Konzepte für ihre Standorte bereits umgesetzt. Die Kommunikation für die Ereignisbewältigung bleibt damit sichergestellt.
2. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Damit die schweizweit flächendeckende Kommunikation und Einsatzführung mittels Polycom auch im Falle eines Zusammenbruchs des Stromnetzes «End to End» sichergestellt werden kann, soll die Stromautonomie für die Polycom-Sendestandorte des Bundes sowie punktuelle betriebliche Notstromversorgungen (z. B. für autonome Lademöglichkeiten für die Funkgeräte) erhöht werden.
In der Vernehmlassungsvorlage wurden für die sichere Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes Gesamtausgaben von rund 58,4 Millionen Franken in den Jahren 2023-2030 ausgewiesen. Für die einmaligen Investitionsausgaben zur Anlagenbeschaffung in der Höhe von 36,5 Millionen Franken im Zeitraum von 2023-2026 wurde ein Verpflichtungskredit beantragt. Die jährlichen Betriebskosten wurden mit zwei Millionen Franken veranschlagt.
Im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft wurde in Aussicht gestellt, die Gesamtausgaben während der Vernehmlassung nochmals zu überprüfen, namentlich auch vor dem Hintergrund der Nutzung von Synergiepotentialen zwischen der Erhöhung der Stromautonomie der öffentlichen Mobilfunknetze und des Polycomnetzes an geteilten Standorten. Daneben sollte ein allfälliger Einbezug der Betriebskosten in den Verpflichtungskredit geprüft werden.
3. Vernehmlassungsverfahren
Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Mit Beschluss vom 17. Februar 2021 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement damit beauftragt, zum Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses fand in der Zeit vom 17. Februar bis zum 25. Mai 2021 statt. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft und die interessierten Kreise wurden eingeladen, sich zur Vorlage zu äussern. Insgesamt sind 50 Stellungnahmen eingegangen.