Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/101: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 18 Seiten
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Ziel
Der vorliegende Regulierungsvorschlag betrifft in erster Linie die Umsetzung und Konkretisierung des bereits mit der Teilrevision des FMG beschlossenen staatlichen Handelns. Die Massnahmen dienen der Umsetzung des FMG mit dem Ziel, einheitliche und klare Regeln für die diversen Schweizer IAP aufzustellen. Diese Re- geln sollen sodann zur Erhöhung des allgemeinen Schutzniveaus im Bereich der Cyber-Sicherheit beitragen.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
1.2.1 Netzwerksicherheit von 5G-Mobilfunknetzen
Folgendes sind die Eckpunkte der in der Vorlage enthaltenen Massnahmen:
- Die Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) werden verpflichtet, Störungen im Betrieb ihrer Fernmelde- anlagen und -dienste, welche mindestens 30’000 Kunden betreffen, unverzüglich zu melden.15
- Die Mobilfunkkonzessionärinnen werden verpflichtet, ein Managementsystem für die Informationssi- cherheit (ISMS) nach anerkannten Normen zu betreiben. Das System deckt auch Resilienz- und Kontinuitätspläne ab und regelt den Umgang mit Sicherheitsvorfällen.
- Die Mobilfunkkonzessionärinnen werden verpflichtet, nur sicherheitskritische Anlagen zu verwenden, welche nach anerkannten Normen zertifiziert sind.
- Die Mobilfunkkonzessionärinnen werden verpflichtet, ihre Network und Security Operations Centres in der Schweiz, im Europäischen Wirtschaftsraum oder im UK zu betreiben.
- Falls das BAKOM einen Rechtsverstoss vermutet und externe Unterstützung notwendig ist, kann es Mobilfunkkonzessionärinnen verpflichten, sich auf ihre Kosten einem Audit zu unterziehen und ihr Netz durch eine fachkundige Organisation testen zu lassen.
Eine Weiterführung des Status Quo wurde verworfen, um aufgrund der gestiegenen Bedeutung von Mobil- funkdiensten und dem raschen Ausbau mit 5G16 ein gewisses Mindestmass an Netzwerksicherheit allgemein und verbindlich für die Schweiz festzuschreiben.
Massnahmen aus der 5G Toolbox17 zur weitgehenden Risikoverminderung in der Lieferkette von Mobilfunk- unternehmen (z. B. Ausschluss von risikobehafteten Lieferanten oder Vorgaben zur Diversifizierung von Lie- feranten), Teil der sog. strategischen Massnahmen, kamen vorliegend nicht in Betracht. Das Fernmeldege- setz bietet die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen nicht.
Teilweise beruhen die Massnahmen aus der 5G Toolbox auch auf Instrumenten aus rechtlichen Grundlagen, welche in der Schweiz nicht vorhanden sowie nicht fernmeldespezifisch sind. Ein Beispiel ist der 2020 in der EU vollständig in Kraft getretene Mechanismus zum Screening von ausländischen Direktinvestitionen
(FDI).18
Massnahmen für einen besseren Schutz der Mobilfunknetze19 vor Stromausfällen in besonderen oder aus- serordentlichen Lagen sowie technologieneutrale Massnahmen zur Erhöhung der Netzwerksicherheit auch ausserhalb der 5G-Technologie werden aktuell vertieft geprüft und möglicherweise in eine zukünftige Vor- lage integriert.
1.2.2 Unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen
Bei der Prüfung von alternativen Handlungsoptionen gilt es entsprechend zu beachten, dass der Handlungs- spielraum durch die beschlossene Teilrevision des FMG vorgegeben wird. In der Botschaft zur Teilrevision des FMG vom 6. September 201720 hat der Bundesrat diesen Handlungsspielraum bereits skizziert. Er hat dabei deutlich gemacht, dass sich die Pflicht zur Bekämpfung unbefugter Manipulationen von Fernmeldean-
15 Neu wird die Pflicht zur Störungsmeldung gemeinsam vom BAKOM mit der nationalen Alarmzentrale (NAZ) vollzogen. Durch den Beizug der auf ausserordentliche Ereignisse spezialisierten NAZ können Synergien genutzt werden (vgl. NAZ [2021]: Die NAZ von https://www.naz.ch/naz/index). Im Übrigen besteht bereits eine vergleichbare Regelung zu Störungsmeldungen in Art. 96 FDV bzw. bzgl. der Meldeschwelle von 30'000 Kunden in den technischen und administrativen Vorschriften des BAKOM (SR 784.101.113/1.8). Somit entstehen den FDA auf Verordnungsstufe im Vergleich mit dem Status Quo keine relevanten zusätzlichen Kosten. Nachfolgend wird deshalb in der RFA nicht näher auf diese Massnahme eingegangen.
16 Der Fortschritt des 5G-Ausbaus ist unter BAKOM (2021): Antennenstandorte von http://map.funksender.admin.ch/ sowie BAKOM und Mobilfunknetzbetreiberinnen (2021): Breitbandatlas von https://map.geo.admin.ch/?topic=nga ersichtlich.
17 NIS Cooperation Group (2020): Cybersecurity of 5G networks EU Toolbox of risk mitigating measures von https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/cybersecurity-5g-networks-eu-toolbox-risk-mitigating-measures.
18 EU (2019): Screening of foreign direct investment von http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2006.
19 Bundesrat (2020): Besserer Schutz der Mobilfunknetze vor Stromausfällen von https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81445.html.