Erläuternder Bericht EnEV

Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 5 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung

(Neue Berechnungsmethodik Energieetikette Personenwagen)

1. Grundzüge der Vorlage

Mit den geplanten Änderungen der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV,

SR 730.02) werden Anpassungen bei der Berechnungsmethodik zur Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienzkategorien vorgenommen. Zudem wird in den allgemeinen Bestimmungen eine Anpassung gemacht.

1.1 Ausgangslage

Die Vorschriften über die Angaben des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern unterstützen die Fahrzeugkäuferinnen und -käufer wie auch Fahrzeugmieterinnen und -mieter im Kauf- bzw. Mietprozess (Langzeitmieten bzw. Auto-Abos). Die Informationen stellen sicher, dass u.a. der Verbrauch, die CO2-Emissionen und (bei Personenwagen) die Energieeffizienz-Kategorie transparent ausgewiesen werden und so beim Entscheid darüber, welches Fahrzeug man künftig fahren möchte, miteinbezogen werden können. Die Energieetikette für Personenwagen muss bei jedem Neuwagen gut sichtbar angebracht sein und informiert die Interessentinnen und Interessenten am Verkaufs- bzw. Ausstellungsort.

Die aktuelle Methodik zur Berechnung der Energieeffizienzkategorien sieht vor, dass das Marktangebot – auf Basis der Typengenehmigungen (TG) – jährlich rangiert nach ihrer jeweiligen Energieeffizienz in sieben gleich grosse Teile – die Kategorien A bis G – aufgeteilt wird. Voraussichtlich gegen Ende 2021 wird es möglich sein, Fahrzeuge anstatt über generische TG mittels fahrzeugspezifischer Daten (CoC) zuzulassen. Es ist davon auszugehen, dass grössere Marktakteure rasch bereit sein werden, ihre Modelle mittels CoC zuzulassen und somit die TG bereits ab 2022 bei der Zulassung der betroffenen Fahrzeugkategorien an Bedeutung verlieren wird. Für die Energieetikette bedeutet dies, dass zukünftig kein flächendeckendes Marktangebot auf Basis der TG mehr abgebildet werden kann. Die TG wurden zudem stark durch Modelle mit Verbrennungsmotoren geprägt. Für viele Verbrenner-Modelle wurden häufig zahlreiche TG erstellt, um die verschiedenen Versionen abzubilden. Bei den Elektrofahrzeugen wurde im Gegensatz dazu oft nur eine sehr geringe Anzahl an TG pro Modell erstellt, da die Anzahl Versionen kleiner ist. Dies führte dazu, dass effiziente Elektrofahrzeuge unterrepräsentiert sind bei der Kategorieneinteilung, was gewisse Verzerrungen bei der Berechnung der Kategoriengrenzen zur Folge hat. So schaffen es bisher auch Modelle in die Energieeffizienzkategorie A, die einen Verbrauch aufweisen, dessen CO2-Emissionen deutlich über dem Zielwert von 118 g/km liegt.

1.2 Zielsetzung

Mit dieser EnEV-Revision soll die Berechnungsmethodik zur Festlegung der Kategoriengrenzen und zur Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienzkategorien überarbeitet werden. Die neue Berechnungsmethodik verfolgt dabei folgende Ziele:

 Die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien soll besser mit den CO2-Emissionsvorschriften im Einklang stehen und deren Erreichung noch besser unterstützen.

 Bei der Einteilung soll weiterhin auch der Energieeinsatz zur Herstellung der Treibstoffe sowie des Stroms berücksichtigt werden, weshalb auch weiterhin die Primärenergie-Benzinäquivalente als Basis verwendet werden sollen.

 Die Energieeffizienz dient weiterhin als Kriterium zur Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien. Eine reine CO2-Etikette ist nicht im Sinne des Energiegesetzes, da damit gewisse Technologien, die zwar nicht sehr CO2-intensiv wohl aber energieintensiv sind, bevorzugt behandelt würden. Zudem wäre eine reine CO2-Etikette auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlage (EnG) unzulässig.

Im Hinblick auf die Abschaffung der Schweizer Typengenehmigungen und der Einführung der CoCbasierten, fahrzeugscharfen Zulassung ist die Abbildung des Marktangebotes wie bisher praktisch nicht mehr möglich. Daher soll die Anpassung der Berechnungsmethodik auf die neue Situation bei