Erläuternder Bericht EnEV

Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 5 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung

(Neue Berechnungsmethodik Energieetikette Personenwagen)

2. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Durch die EnEV-Revision ergibt sich kein permanenter Zusatzaufwand für den Vollzug beim Bund.

Einzig bei der Einführung ist mit einem leicht erhöhten Kommunikationsaufwand sowie geringen Umstellungskosten zu rechnen. Eine intensive Kommunikation und Koordination mit Kantonen, Branche, Öffentlichkeit und weiteren betroffenen Akteurinnen und Akteuren muss sichergestellt werden. Die Umstellung der Berechnungsmethodik wird zu Verschiebungen bei der Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien führen, die es aufgrund der jährlichen Aktualisierung jedoch bisher schon gab. Dabei ist mit einer gewissen Verschärfung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu rechnen, die sich auf die Einnahmen der Kantone durch die kantonale Motorfahrzeugsteuer auswirken kann – falls die Energieetikette als Basis zu deren Berechnung dient. Dem gegenüber steht die aktuelle Marktentwicklung mit einer deutlichen Zunahme von Elektrofahrzeugen und effizienten Hybriden bzw. Plug-in-Hybriden.

3. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

Die Angaben des Energieverbrauchs, der CO2-Emisisonen und die Kennzeichnung von Fahrzeugen erfüllen den Zweck, Informationsdefizite abzubauen. Käufer von Personenwagen profitieren von erhöhter Transparenz und erhalten mit der Energieetikette bzw. mit den Angaben zu Verbrauch und Emissionen die Möglichkeit, gezielter ihren Kaufentscheid zu treffen und die Energieeffizienz angemessen einzubeziehen. Die neue Berechnungsmethodik unterstützt die Erreichung sowohl der CO2- Zielwerte wie auch der Ziele im Bereich Energieeffizienz. Die Anpassungen, die aufgrund der vorliegenden Revision gemacht werden müssen, können im Zuge der bestehenden jährlichen Aktualisierungen erfolgen. Somit entstehen den Branchenakteuren keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Aufwände.

4. Verhältnis zum europäischen Recht

Für die Kennzeichnung von neuen Personenwagen gibt die Richtlinie 1999/94/EG den Rahmen vor, nach dem die EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen Vorschriften in der nationalen Gesetzgebung ausgestalten. Insbesondere die Berechnungen zur Einteilung von Personenwagen in Energieeffizienz-Kategorien und die konkrete Ausgestaltung der Etikette sind dabei nicht vorgegeben. Die Schweiz orientiert sich bei der Umsetzung der Kennzeichnung von Personenwagen an den erwähnten Rahmenvorgaben der Europäischen Union und berücksichtigt die Erfahrungen im europäischen Kontext.