Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/112: Änderung der Mehrwertsteuerverordnung (elektronische Verfahren) · 16 Seiten

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Zusammenfassung

Am 1. Januar 2022 ist Artikel 65a des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) in Kraft getreten. Die Bestimmung sieht vor, dass der Bundesrat auf dem Verordnungsweg die elektronische Durchführung von Verfahren nach dem MWSTG vorschreiben und dabei deren Modalitäten regeln kann.

Vom 29. Juni bis zum 21. Oktober 2022 fand ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung betreffend elektronische Verfahren statt. Die Vorlage sah vor, dass in der Mehrwertsteuerverordnung die rechtlichen Grundlagen für die elektronische An- meldung als steuerpflichtige Person und die elektronischen Abrechnungen und deren Kor- rekturen geschaffen werden.

Es wurden 47 Stellungnahmen eingereicht.

Die Mehrheit der Kantone, die SPS und zwei Organisationen stimmen der Vorlage zu.

Die SVP und drei Organisationen lehnen die Vorlage ab.

Zwei Kantone und acht Organisationen stimmen mit verschiedenen Vorbehalten zu.

Vier Kantone, vier Parteien und drei Organisationen verzichteten explizit auf eine Stellung- nahme.

Die wichtigsten Kritikpunkte sind:

• Forderung nach einer Übergangsfrist für den Wechsel zur Online-Abrechnung

• Forderung nach einer Ausnahmeregelung

• grundsätzliche Ablehnung der Portalpflicht