Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/112: Änderung der Mehrwertsteuerverordnung (elektronische Verfahren) · 16 Seiten

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3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Grundsätzliche Haltung

Es wurden 47 Stellungnahmen eingereicht.

Zustimmung

19 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, ZG, ZH), eine Partei (SPS) und zwei Organisationen (SGB, Vereinigung Kantonaler Gebäude- versicherungen VKG)

Zustimmung mit Vorbehalt

Kantone GE und VD, acht Organisationen (economiesuisse, EXPERTsuisse, Gastro- Suisse, Forum KMU, KG, sgv, Swico, TreuhandSuisse)

Ablehnung

SVP und drei Organisationen (CP, Digi-Oek.ch, it-rm IT-Riskmanagement GmbH)

Verzicht

Vier Kantone (GL, GR, JU, VS), vier Parteien (FDP.Die Liberalen, die Grünen, die Grünli- beralen, die Mitte) und drei Organisationen (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Stiftung für Konsumentenschutz, SwissFoundations)

3.2 Wichtigste Kritikpunkte

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass TreuhandSuisse, der sgv und Gastro- Suisse, die einen Grossteil der steuerpflichtigen Personen vertreten, die Portalpflicht unter Berücksichtigung einer Übergangsfrist befürworten. Von den Vernehmlassungsteilnehmen- den werden insbesondere folgende grundsätzliche Kritikpunkte und Anliegen vorgebracht:

3.2.1 Ablehnung Portalpflicht

Vier Vernehmlassungsteilnehmende (SVP, CP, Digi-Oek.ch, it-rm IT-Riskmanagement GmbH) lehnen die Portalpflicht ab.

Begründungen

⮚ Der Zwang zur elektronischen Abwicklung der Prozesse wird abgelehnt. Die Wahl zwischen der elektronischen Abwicklung und Papiereingaben soll bestehen bleiben. ⮚ Die Vorlage bringt eine administrative Erleichterung für die Verwaltung, nicht aber für die Betroffenen. Die dadurch verursachten Kosten für die Steuerpflichtigen werden ignoriert. Zudem sind die Einsparungen für die Verwaltung vernachlässigbar.

⮚ Anreize sind Zwang vorzuziehen.

3.2.2 Ausnahmeregelung für Portalpflicht

Drei Vernehmlassungsteilnehmende (economiesuisse, KG, EXPERTsuisse) fordern eine Ausnahmeregelung zur Portalpflicht.