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Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 114 Seiten
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4Beiträge an Mehrkosten aufgrund besonderer Erschwernisse können bei Ökonomiegebäude für raufutterverzehrende Tiere und Alpgebäuden gewährt werden und erfordern keine kantonale Gegenleistung. Als besondere Erschwernis gelten ausserordentliche Transportkosten, Baugrundschwierigkeiten, Terrainverhältnisse, Naturgefahren und klimatische Besonderheiten.
Art. 36 Kürzung von einzelbetrieblichen Beiträgen aufgrund von Vermögen
1Übersteigt das veranlagte steuerbare Vermögen des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin vor der Investition 1 000 000 Franken, so wird der Beitrag pro 20 000 Franken Mehrvermögen um 5 000 Franken gekürzt.
2Bei juristischen Personen, einer Personengesellschaft, verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Gesuchstellern oder Gesuchstellerinnen, ist das arithmetische Mittel des veranlagten steuerbaren Vermögens der beteiligten natürlichen Personen massgebend.
3Diese Artikel ist nicht anwendbar für Gesuche von gewerblichen Kleinbetrieben.
Art. 37 Höhe der Investitionskredite, Ansätze und spezifische
Bestimmungen zu den Massnahmen
1Die Ansätze für Investitionskredite und spezifische Bestimmungen zu den Massnahmen sind in Anhang 5 festgelegt. Bei einer Bauteuerung oder um die Umweltziele zu erreichen kann das BLW Anhang 5 ändern.
2Für die Berechnung des Investitionskredites werden von den anrechenbaren Kosten die öffentlichen Beiträge abgezogen.
3Bei der Unterstützung von bestehenden Bauten mit pauschalen Ansätzen nach Anhang 5 werden die pauschalen Investitionskredite angemessen reduziert. Bei früher bereits unterstützen Bauten sind vom maximal möglichen Investitionskredit im Minimum der Saldo des bestehenden Investitionskredites abzuziehen.
4Baukredite können bis zur Höhe von 75 Prozent der anrechenbaren Kosten gewährt werden.
4. Kapitel: Projekte zur regionalen Entwicklung
1. Abschnitt: Massnahmen und Voraussetzungen
Art. 38 Massnahmen
1Als Projekte zur regionalen Entwicklung gelten:
a. Projekte, die mehrere Wertschöpfungsketten umfassen und auch nichtlandwirtschaftliche Sektoren einschliessen;
b. Projekte, die mehrere Akteure innerhalb einer Wertschöpfungskette umfassen.