Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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Weinverordnung

chen ist und unter Einhaltung der guten Praxis für die Weinbereitung nicht erreicht wird. Die Festlegung eines maximalen Weinbereitungsertrags wird auf Antrag des Kontrollorgans vorgeschlagen, damit nicht für jeden Wein, bei dem eine Überschreitung dieses Werts festgestellt wird, die Gründe dafür geklärt werden müssen. Die Festlegung und die Anwendung eines Normwerts vereinfachen die Kontrolle und machen sie effizienter.

Die Kantone haben die Möglichkeit, für KUB-Weine einen Höchstertrag unter 80 Prozent festzulegen. Ein maximaler Weinbereitungsertrag von weniger als 80 Prozent kann ein zusätzliches Kriterium sein, das im Rahmen der zulässigen Weinbereitungsmethoden, die die Kantone nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe f festlegen, eingehalten werden muss, um das Qualitätsniveau und die Typizität der KUB-Weine zu stärken.

Art. 35a Buchst. g und 35b

Die Datenbank enthält die Charakteristika der Schweizer Referenzweine und die Ergebnisse ihrer Isotopenanalysen, insbesondere die isotopische Beziehung18 O/16 O. Da dieses Isotopenverhältnis in Abhängigkeit von den jährlichen Bedingungen des Wasserkreislaufs variiert, muss für jedes Jahr eine bestimmte Anzahl authentischer Referenzweine des Schweizer Weinbaus analysiert werden. Die Repräsentativität der Referenzweine wird durch eine geografische Streuung der zu Wein verarbeiteten Traubenposten gewährleistet, die während der Durchführung des Projekts zur Prüfung der Methode festgelegt wurde. Die Forschungsgruppe Önologie von Agroscope wurde damit beauftragt, die Traubenproben zu sammeln und zu keltern sowie die Proben gemäss einem Routineprotokoll zu charakterisieren. Die Walliser Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV) wurde beauftragt, die Isotopeneigenschaften aller Proben mit der entsprechenden analytischen Gasbench-IRMS-Methode zu charakterisieren. Bei der Probenahme in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden zwischen 37 und 45 Proben in 9 Schweizer Weinbaugebieten entnommen.

Agroscope kommt die gesetzliche Aufgabe zu, die Trauben für die Herstellung der Referenzweine zu sammeln und zu keltern. Agroscope verfügt über die erforderlichen Voraussetzungen wie bspw. den öffentlichen Charakter sowie Kontinuität und Synergien mit dem Testprojekt, das 2022 abgeschlossen wird. Die Möglichkeit, diese Aufgabe mit anderen Aktivitäten der Forschungsgruppe Önologie zu kombinieren, gewährleistet ausserdem eine effiziente Durchführung.

Die Führung und Aktualisierung der Datenbank werden ebenso wie das Methodenprüfungsprojekt der SWK anvertraut. Die geltende Leistungsvereinbarung zwischen dem BLW und der SWK (Art. 36,

Abs. 2) wird entsprechend angepasst. Damit wird die aktive und effiziente Nutzung dieser Datenbank durch das Kontrollorgan sichergestellt.

10.4 Auswirkungen

10.4.1 Bund

Die SWK wird sich auf die neuen Bestimmungen stützen können, um die Effizienz und die Effektivität der Weinhandelskontrolle zu erhöhen.

Agroscope wird mit einer neuen gesetzlichen Unterstützungsaufgabe betraut. Die jährlichen Kosten beliefen sich in der Realisierungsphase des Projekts auf gut 30 000 Franken. Diese Kosten werden in Zukunft über das globale Budget von Agroscope abgedeckt. Eine Kreditverschiebung vonseiten des BLW ist nicht vorgesehen. Die SWK muss neu die Kosten für die Analyse der Referenzweine der Isotopendatenbank übernehmen.

10.4.2 Kantone

Die Kantone sind von den vorgeschlagenen Änderungen nicht betroffen. Sie werden jedoch die Möglichkeit haben, für ihre KUB-Weine einen Höchstertrag unter 80 Prozent festzulegen.