Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 155Fedlex · Erläuternder Bericht
«$$e-seal» «$$QrCode»
Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung, FMV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Futtermittel-Verordnung vom 26. Oktober 20111 wird wie folgt geändert:
Art. 42 Abs. 1 und 6
1Futtermittelunternehmen und Betriebe der Primärproduktion dürfen nur Futtermittel aus Betrieben verwenden, die gemäss Artikel 47 registriert oder gemäss Artikel 48 zugelassen sind.
6Es kann Bestimmungen über die Produktion von Futtermitteln in einem Betrieb der Primärproduktion für den Eigenbedarf erlassen.
Art. 44 Abs. 1
1Futtermittelunternehmen, die Futtermittel herstellen, einführen, befördern, lagern oder in Verkehr bringen, müssen ein ständiges schriftliches Verfahren gemäss den HACCP-Grundsätzen durchführen und aufrechterhalten. Dies gilt auch für Betriebe der Primärproduktion, die nach Artikel 47 Absatz 2 registriert oder zugelassen sind.
Art. 46 Abs. 2
2Für Betriebe der Primärproduktion von Futtermitteln sind die Registrierungspflicht und das Meldeverfahren durch die Bestimmungen von Artikel 3 der Verordnung vom 23. November 20052 über die Primärproduktion geregelt.
1 SR 916.307
2 SR 916.020
2021-… «%ASFF_YYYY_ID»