Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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13 Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV), SR 916.310

13.1 Ausgangslage

Die Schweiz hat die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) 1994 ratifiziert. Damit hat sie sich zur Erhaltung der Biodiversität inklusive Schweizer Rassen verpflichtet. Im Rahmen der Agrarpolitik AP 2002 wurden hierfür im Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) die Voraussetzungen für die Förderung von erhaltenswerten Schweizer Rassen geschaffen. Gemäss Artikel 23 der gültigen TZV vom 31. Oktober 2012 kann der Bund auf Gesuch hin Beiträge an anerkannte Zuchtorganisationen und anerkannte Organisationen für kurzfristige Projekte zur Erhaltung von Schweizer Rassen ausrichten.

Weiter kann der Bund Beiträge an anerkannte Zuchtorganisationen, anerkannte Organisationen und an private Unternehmen aus dem Tierzuchtbereich für die Langzeitlagerung von tiefgefrorenem Probematerial tierischen Ursprungs (Kryomaterial) ausrichten. Für beide Massnahmen stehen höchstens 900 000 Franken pro Jahr zur Verfügung. Weiter wird gemäss Artikel 24 der gültigen TZV die Freibergerrasse mit einem zusätzlichen Höchstbeitrag von 1 160 000 Franken pro Jahr spezifisch unterstützt.

Ein Handlungsfeld der «Strategie Tierzucht 2030» des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ist eine auf die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen ausgerichtete Zucht. Die Rassenvielfalt in der Schweiz ist ein historisch gewachsenes, kulturelles Gut. Deren Erhaltung sowie das Management der genetischen Vielfalt ist bei allen Rassen eine unverzichtbare Investition in die Zukunft. Eine zentrale Massnahme zur Erhaltung von lokalen Schweizer Rassen ist dabei die Förderung ihrer Haltung, da sich eine Rasse nur unter reellen Haltungsbedingungen (in situ) langfristig weiterentwickeln und dadurch das nötige praktische Wissen in der Züchterschaft erhalten lässt.

Um einen zusätzlichen Anreiz für die Zucht und Haltung von Schweizer Rassen zu schaffen, sollten im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Verordnungsstufe in Analogie zu den heutigen Beiträgen zur Erhaltung der Freibergerrasse Beiträge für sämtliche erhaltenswerte Schweizer Rassen eingeführt werden. Gemäss der Botschaft zur AP22+ soll diese Erhaltungsprämie pro Tier für Schweizer Rassen mit dem Gefährdungsstatus kritisch und gefährdet ausbezahlt werden. Die Gesamtsumme der Beiträge für Erhaltungsmassnahmen soll beibehalten oder zulasten der übrigen Beiträge für die Tierzucht leicht erhöht werden. Um den Gefährdungsstatus der erhaltenswerten Schweizer Rassen zu definieren, soll künftig ein Monitoring zur Überwachung der genetischen Vielfalt der verschiedenen Rassen durchgeführt werden.

An der Frühlingssession 2021 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat beschlossen, die Beratung über die AP22+ zu sistieren. Der Bundesrat wurde gleichzeitig beauftragt, dem Parlament bis spätestens 2022 einen Bericht zur Beantwortung des Postulats 20.3931 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vorzulegen. Damit wird das Parlament die Beratung der AP22+ frühestens im Frühling 2023 wiederaufnehmen.

Die rechtlichen Abklärungen haben ergeben, dass die Beiträge für Schweizer Rassen mit dem Gefährdungsstatus kritisch und gefährdet einzeln betrachtet gestützt auf den bestehenden Artikel 147a des LwG umgesetzt werden können. Basierend auf dem Monitoringsystem für tiergenetische Ressourcen GENMON sollen diese Beiträge losgelöst von der AP22+ eingeführt werden. Zur Beschaffung der Dienstleistung zur Lieferung der GENMON-Daten wurde ein Einladungsverfahren gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) durchgeführt, wobei die Qualitas AG den Zuschlag erhalten hat. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung bezieht das BLW von der Qualitas AG die GENMON-Daten zur Überwachung des Gefährdungsstatus von Schweizer Rassen.

Auch wird mit der am 17. März 2021 eingereichten Motion Rieder 21.3229 «Erhaltung einheimischer Nutztierrassen» der Bundesrat beauftragt, zeitnah auf Verordnungsebene die erforderlichen Anpassungen zur Förderung erhaltenswerter einheimischer Nutztierrassen zu erlassen. Die im Rahmen der AP22+ geplante Erhaltungsprämie soll trotz Sistierung des genannten Agrarpakets rasch an die Hand genommen werden.

Die Einführung einer Erhaltungsprämie für Schweizer Rassen ist auch Teil eines Massnahmenpakets zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft bei zunehmender Grossraubtierpräsenz im Rahmen der