Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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VKKL 4.4.3 Volkswirtschaft

Die vorgesehenen Änderungen haben keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

4.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgesehenen Änderungen sind kompatibel mit dem internationalen und dem bilateralen Recht. Anhang 11 des bilateralen Abkommens CH-EU beinhaltet Bestimmungen zu Veterinärkontrollen, die aber nicht im Geltungsbereich der VKKL sind.

4.6 Inkrafttreten

Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2023 vorgesehen. Ausgenommen sind die Bestimmungen zur Lagerung und Ausbringung flüssiger Hofdünger, die auf 2024 eingeführt werden.

4.7 Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen bilden die Artikel 177 und 181 Absatz 1bisdes Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1).