Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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VKKL 4.4.3 Volkswirtschaft
Die vorgesehenen Änderungen haben keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen.
4.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die vorgesehenen Änderungen sind kompatibel mit dem internationalen und dem bilateralen Recht. Anhang 11 des bilateralen Abkommens CH-EU beinhaltet Bestimmungen zu Veterinärkontrollen, die aber nicht im Geltungsbereich der VKKL sind.
4.6 Inkrafttreten
Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2023 vorgesehen. Ausgenommen sind die Bestimmungen zur Lagerung und Ausbringung flüssiger Hofdünger, die auf 2024 eingeführt werden.
4.7 Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen bilden die Artikel 177 und 181 Absatz 1bisdes Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1).