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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 19 Seiten

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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft AS XXX

1.1.1 Die Bedeutung der Biodiversität an Nützlingsbeispielen erklären (K2).

1.1.2 Die Auswirkungen fehlender Arten in einem Nahrungsnetz an Beispie-

len aufzeigen (K2).

1.2 Bewusstsein für Gefahren und Nebenwirkungen von Pflanzen-

schutzmitteln entwickeln.

1.2.1 Umweltrisiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Bereich

Wasser und Nichtzielorganismen nennen (K1).

1.2.2 Eintragswege ins Wasser, sowie Situationen bei denen besonders viele

Nichtzielorganismen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz beeinträchtigt werden, erläutern (K2).

1.2.3 Chronische und akute Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf Organis-

men unterscheiden und Gefahren im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln beschreiben, die zu einer akuten oder chronischen Belastung von Organismen führen können (K2).

1.2.4 Informationen über Gefahren und Auflagen auf der Etikette oder in

Hilfsmitteln herauslesen und bei einem beliebigen Mittel die Anwendungseinschränkungen aufzeigen (K3).

1.2.5 Auflagen und Einschränkungen von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz

von Bienen und Nichtzielorganismen herauslesen und für konkrete Situationen die Umsetzung beschreiben (K3).

1.2.6 Den Mechanismus der Resistenzbildung von Pflanzenschutzmitteln mit

Hilfe von Beispielen erklären und Massnahmen vorschlagen, um Resistenzen zu vermeiden (K3).

1.2.7 Die Bedeutung von Akkumulation und Abbaubarkeit von Pflanzen-

schutzmitteln (Umweltverhalten) erklären (K2).

2 Rechtliche Vorgaben

2.1 Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen zur Arbeitssicher-

heit und zum Umwelt- und Gesundheitsschutz umsetzen.

2.1.1 Die Gesetzgebung im Bereich Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesund-

heitsschutz beschreiben und die Bestimmungen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln von den Etiketten oder aus Hilfsmitteln herauslesen und korrekt umsetzen (K3).

2.1.2 Vorschriften für die verschiedenen Grundwasserschutzzonen, Gewässer

und befestigte Flächen und weitere mögliche Anwendungseinschränkungen erläutern und einhalten (K3).

2.1.3 Auflagen betreffend Anwendungshäufigkeit zur Verhinderung der

Resistenzbildung und Resistenzausbreitung herauslesen und bei der Planung, sowie Anwendung berücksichtigen (K3).

2.1.4 Fachstellen nennen, die für Rechts- und Fachfragen sowie bei Unfällen

zuständig sind (K1).