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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 19 Seiten
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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft AS XXX
2.1.5 Die Bedeutung von Rückstandshöchstgehalten gemäss Lebensmittelge-
setzgebung und von Wartefristen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschreiben, Wartefristen aus Hilfsmitteln herauslesen und einhalten (K3).
2.1.6 Die Bedeutung der Begriffe Sorgfaltspflicht, Vorsorgeprinzip, Verursa-
cherprinzip und externe Kosten beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erläutern (K2).
3 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
3.1 Gefährdungen durch Exposition bei Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln erkennen und verhindern.
3.1.1 Aufnahmewege von Stoffen in den menschlichen Körper (oral, dermal,
inhalativ) und allfällige Gesundheitsschäden erklären (K2).
3.1.2 Den Unterschied zwischen akuten und chronischen Gefährdungen
erklären (K2).
3.1.3 Die Gefährdungen durch Exposition am Arbeitsplatz im Zusammenhang
mit Pflanzenschutzmitteln aufzeigen und Vorschriften anwenden (K3).
3.1.4 Anhand von Etiketten und Packungsbeilagen die Gefährlichkeit von
Substanzen einschätzen und vorgeschriebene Schutzmassnahmen befolgen (K3).
3.2 Vorbeugende Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Gesund-
heitsschädigungen und Vergiftungen von Mensch, Tier und Umwelt ergreifen.
3.2.1 Massnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution gesundheitsgefähr-
dender Stoffe, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen und persönliche Schutzausrüstung PSA) aufzeigen und umsetzen (K3).
3.2.2 Pflanzenschutzmittel an geeigneten Orten sicher lagern sowie Reste
aufbrauchen resp. fachgerecht entsorgen (K3).
3.2.3 Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bei Lage-
rung und Aufbereitung, Ausbringung, Wartung und bei Folgearbeiten aufzeigen und umsetzen (K3).
3.3 Schutzausrüstung für die persönliche Gesundheit im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln einsetzen.
3.3.1 Die richtige Schutzausrüstung beim Umgang mit Chemikalien zum
Schutz der Gesundheit (Haut, Augen, Atemwege) auswählen und sicher einsetzen (K3).
3.3.2 Die Schutzausrüstungen sachgemäss pflegen, lagern und entsorgen
(K3).
3.4 Unfallprävention und Notfallorganisation umsetzen.
3.4.1 Bei Unfällen mit Chemikalien das Ampel-Schema anwenden und ge-
stützt auf ein Notfallblatt erste Hilfe leisten und geeignete Hilfsmittel einsetzen (K3).