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Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 2 Seiten

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Dieser Text ist eine provisorische Fassung.

Massgebend ist die definitive Fassung, welche

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Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1

und auf Artikel 7 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 30. September 20162

über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,

beschliesst:

Art. 1

Ein Verpflichtungskredit von 4,354 Milliarden Franken (Stand Tiefbaupreisindex vom April 2020, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer) wird bewilligt:

a. für den Ausbau der Nationalstrassen nach dem Bundesbeschluss vom …4 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen;

b. für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten und den damit zusammenhängenden Landerwerb;

c. für die vorgezogene Massnahme in Hinblick auf die Realisierung der Glattalautobahn.

Art. 2

Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit um die ausgewiesene Teuerung und um die Mehrwertsteuer erhöhen.

1SR 101

2 SR 725.13

3 BBl 2022 …

4 BBl 2022 … 20xx-xxxx