Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/18: Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» · 8 Seiten

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1. Einleitung

Am 3. November 2021 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO). Die Vernehmlassung dauerte bis am 16. Februar 2022.

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Verordnungsentwurf und dem erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 53 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auch im Internet auf der Webseite des Bundes veröffentlicht1. Von den Angeschriebenen haben 34 eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. 25 Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 11 ins Vernehmlassungsverfahren eingeladenen politischen Parteien haben deren 2 geantwortet. Darüber hinaus sind 7 Stellungnahmen von Verbänden, Durchführungsstellen und anderen Interessierten eingegangen.

Angeschrieben Eingegangen Kantone 2625

Konferenz der Kantonsregierungen 10

In der Bundesversammlung vertretene 112

politische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der 30

Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der 83

Wirtschaft Weitere Organisationen / 43

Durchführungsstellen Andere Interessierte 01

Total 5334

Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen wurden im Internet veröffentlicht2.

2. Ergebnisse der Vernehmlassung zur Vorlage als Ganzes

2.1 Gesamtbeurteilung

Sämtliche Kantone, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben, begrüssen die Vorlage im Grundsatz. Unterstützung bekommt die Vorlage ebenfalls von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den Durchführungsstellen der 1. Säule. Von den politischen Parteien haben die FDP und die SVP zur Vorlage Stellung genommen. Während die FDP die Vorlage begrüsst, ist die SVP die einzige Vernehmlassungsteilnehmende, die die Vorlage ablehnt.

2.2 Kantone

Von den 25 von den Kantonen eingegangenen Stellungnahmen begrüssen deren 22 die Verankerung der IPSAS als Rechnungslegungsstandard für compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) (AG, AI, AR,

BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH). FR äussert sich

nicht spezifisch zu den IPSAS als Rechnungslegungsstandard, hält aber fest, dass sie keine Einwände gegen die Vorlage haben. GR und SH haben darauf verzichtet, eine Stellungnahme abzugeben.

ZH teilt die Ansicht des Bundesrates, wonach die Anwendung der IPSAS die Transparenz und die Qualität der Rechnungslegung erhöhe sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die finanzielle Berichterstattung der Gemeinwesen steigere. ZH unterstützt auch die definierten Anspruchskriterien für Sozialleistungen (Art. 7) und die Bilanzierungsregel für Sachleistungen (Art. 8). Dies seien verständlich, sinnvoll und würden in einer periodengerechten Erfassung der Aufwände resultieren.

1 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html