Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/18: Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» · 8 Seiten
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NE und VD fügen an, dass mit der Anlehnung an die IPSAS die Kohärenz und die Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung verbessert würde. TG befürwortet, dass mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften die Aussagekraft der Jahresrechnung der compenswiss erhöht würde.
Als positiv heben AR, BL, BS, GE, GL, JU, NW, OW, SO, TG, TI, VD und ZH hervor, dass den Schweizerischen Besonderheiten des Systems der 1. Säule mit punktuellen Abweichungen von den IPSAS Rechnung getragen wird. Auch die Anwendung einfacher und damit leicht verständlicher Schätzmethoden wird von einem Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden positiv erwähnt (AR, BL, BS, GE, GL, JU, NW, OW, SO, TG, TI, ZH, ZG). Mit Blick auf die Umsetzung befürworten AR, BL, BS, GE, GL, SO, TI, ZH, dass die zusätzlichen Aufgaben zu einem grössten Teil durch die ZAS und compenswiss durchgeführt würden und der zusätzliche Aufwand für die Durchführungsorgane der 1. Säule im Jahresabschlussprozess und in der Berichterstattung gering sein würde. AG geht indessen davon aus, dass der Aufwand für die Umstellung auf die neuen Bestimmungen für die Ausgleichskasse und die IV-Stelle nicht unerheblich sein wird. Die Forderung nach Transparenz über die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse spreche dafür, IPSAS durchgängig beim Vollzug der AHV/IV/EO einzusetzen und nicht nur auf der aggregierten Ebene von compenswiss und der ZAS. Dies würde zwar einen erheblichen Initialaufwand bedeuten, welcher aber dadurch aufgewogen würde, dass Doppelspurigkeiten und Anpassungen auf Stufe der ZAS und compenswiss entfielen.
Die Kantone VD und ZG machen weiter darauf aufmerksam, dass die Ausgleichskassen und IV-Stellen zur Umsetzung der neuen Bestimmungen auf klare Weisungen seitens der ZAS oder des BSV angewiesen seien.
Im Hinblick auf allfällige Weiterentwicklungen der IPSAS regen ein Grossteil der Kantone (AR, BL, BS,
GE, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, ZG, ZH) und die KKAK, VVAK und IVSK an, dass nebst
compenswiss und der ZAS auch die Durchführungsstellen konsultiert werden sollen.
2.3 Politische Parteien
Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben sich die FDP und die SVP zur Vorlage geäussert. Die FDP stimmt der Vorlage zu und begrüsst die Verankerung der IPSAS als Rechnungslegungsstandard. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Sozialversicherungen sei eine Anlehnung an internationale Normen sinnvoll. Die SVP lehnt die Vorlage ab. Nach der Ansicht der SVP führen die vorgesehenen Abweichungen von den IPSAS zu einer uneinheitlichen Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, was die Nachvollziehbarkeit und Aussagekraft gefährde. Sie kritisiert weiter, dass die Umstellung auf die IPSAS zu einem massiven Mehraufwand auf allen Seiten führe und der Nutzen zweifelhaft sei. Ihre Ablehnung begründet sie zusätzlich damit, dass das Fondskapital der AHV mit der Einführung der IPSAS zunimmt. Dies schmälere die Glaubwürdigkeit der Dringlichkeit einer Reform und könne bestehende Begehrlichkeiten stärken oder neue Begehrlichkeiten wecken.
2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Ausdrücklich begrüsst wird die Wahl der IPSAS als Rechnungslegungsstandard vom SAV. Nach ihm sei die Umsetzung der Rechnungslegungsvorschriften auf Stufe Verordnung zu weiten Teilen sehr gut gelungen. Nicht einverstanden ist der SAV mit den definierten Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der AHV. Nach Einschätzung des SAV hat der Gesetzgeber die Vorschriften des Rechnungslegungsstandards IPSAS 42, Sozialleistungen zu eng ausgelegt. Er ist der Ansicht, dass bereits mit dem Leisten des ersten Beitragsfrankens der Barwert der Summe der bis zum Tod erwartenden Renten als Verbindlichkeit zu erfassen sei. Der SAV kritisiert zusätzlich, dass in der Verordnung nur die wesentlichen Abweichungen aufgeführt sind. Dies erschwere die Vergleichbarkeit der Rechnungsabschlüsse.
Der SGB unterstützt die Vorlage. Nach ihm deckt die Vorlage den Handlungsbedarf ab, der sich mit Inkrafttreten des Ausgleichsfondsgesetzes im Bereich der Rechnungslegung ergeben hat. Zusätzlich begrüsst der SGB die erhöhte Transparenz und Aussagekraft in der finanziellen Berichterstattung durch die Ausrichtung an den IPSAS.
Die Anlehnung an die IPSAS wird auch vom SGV begrüsst. Nach Ansicht des SGV sei es sachgerecht, dass compenswiss den gleichen Rechnungslegungsstandard anwende wie der Bund bei der Bundesrechnung. Dem SGV ist es wichtig, dass bei der Umsetzung der neuen Vorschriften auf die