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Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 2 Seiten

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Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Verordnung vom 24. Oktober 20071 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit wird wie folgt geändert:

Art. 87 Abs. 1bisBst. h, 2bisund 2ter

1bisDie Daten nach Absatz 1 Buchstaben a und b können zwecks Speicherung in das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) des Bundesamtes für Polizei erfasst werden, sofern die betroffene Person:

h. aufgrund eines Rückkehrentscheids verpflichtet ist, das Hoheitsgebiet der Schweiz zu verlassen, wenn dieser Entscheid für den ganzen Schengen-Raum gilt, oder aufgrund eines Einreiseverbotes in den Schengen-Raum nicht mehr einreisen darf und ihre Fingerabdrücke im AFIS nicht enthalten sind.

2bisDie Daten nach Absatz 1 Buchstabe h werden erfasst zwecks Lieferung an das N-SIS und nach sechs Monaten gelöscht. Es findet kein Datenabgleich statt.

2terDie Ausnahmen von der Datenerfassung nach Absatz 1bisBuchstabe h sind in Artikel 3b der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten geregelt.

II

Diese Verordnung tritt am … in Kraft

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

1 SR 142.201

2021–......