Vorlage
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten
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Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel .....................
verordnet:
I
Die N-SIS-Verordnung vom 8. März 20131 über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. i
1Diese Verordnung regelt:
i. das Konsultationsverfahren mit anderen SIRENE-Büros.
Art. 2 Bst. a, c, i–k, n–p
Für diese Verordnung gelten folgende Begriffe:
a. Ausschreibung: ein Datensatz zu Personen oder Sachen, der für die vorgesehenen Zwecke im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert werden soll oder bereits gespeichert ist;
c. eingehende Ausschreibung: eine von den Behörden eines anderen Schengen-Staates erfasste und freigegebene Ausschreibung;
i. Konsultationsverfahren: Informationsaustausch mit anderen SIRENE-Büros und schweizerischen Behörden zum Bestand einzelner Ausschreibungen;
j. Gesichtsbild: eine digitale Aufnahme des Gesichts in einer Qualität, die technisch einen Abgleich ermöglicht;
k. Lichtbild: eine digitale Aufnahme;
1 SR 362.0
2021–......