Vorlage

Vernehmlassung 2021/31: Revision des ZGB (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten) · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[Signature] [QR Code]

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Zivilgesetzbuch2 wird wie folgt geändert:

Art. 105 Randtitel und Einleitungssatz

B. Ungültigkeit Das Gericht erklärt die Ehe für ungültig, wenn:

von Amtes we-

gen

I. Allgemeine

Gründe

Art. 105 Ziff. 6

Aufgehoben

Art. 105a

II. Ehe mit Min-1 Das Gericht erklärt die Ehe für ungültig, wenn einer der Ehegatten zur derjährigen

Zeit der Eheschliessung minderjährig war.

2 Es weist die Ungültigkeitsklage ab, wenn

1. der betreffende Ehegatte noch minderjährig ist und die Weiterführung der Ehe seinen überwiegenden Interessen entspricht; oder

2. der betreffende Ehegatte nach Eintritt der Volljährigkeit aus freiem Willen erklärt, an der Ehe festhalten zu wollen.

1 BBl 2021 …

2 SR 210 2021–XXXX